Ist dir Arbeitseinkommen entgangen, so erhältst du als Arbeitnehmer in manchen Situationen einen Ausgleich in Form von Lohnersatzleistungen. Wenn du beispielsweise gekündigt wurdest und dann arbeitslos bist, erhältst du in der Regel eine Lohnersatzleistung in Form von Arbeitslosengeld. Wann du Lohnersatzleistungen beziehst und wie diese steuerlich behandelt werden, erklären wir dir hier.
Was sind Lohnersatzleistungen?
Wie bereits erwähnt, beziehst du Lohnersatzleistungen, als einen finanziellen Ausgleich für deinen ausgefallenen Lohn. Du erhältst das als Arbeitnehmer dann, wenn dein Arbeitgeber dir das reguläre Gehalt nicht bezahlt. Typische Beispiele hierfür ist das Arbeitslosengeld oder auch Krankengeld, wenn die gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung beendet ist.
Welche Entgeltersatzleistungen können ausgezahlt werden?
Wenn dein reguläres Gehalt wegfällt, kann ein Ausgleich dieser Lohnzahlung hilfreich sein. Die folgende Auflistung ist nicht abschließend.
- Krankheit: Dein Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Falle einer Erkrankung seiner Arbeitnehmer weiterhin Gehalt zu bezahlen. Dies ist bis zu sechs Wochen möglich. Bist du als Arbeitnehmer weiter krankgeschrieben, so erhältst du dann von der Krankenkasse Krankengeld. Maximal kannst du dieses Krankengeld bis zu 78 Wochen und maximal 90 Prozent deines Nettolohns erhalten. Bist du arbeitsunfähig aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, so erhältst du nach den sechs Wochen von der Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Das Verletztengeld kann bis zu 100 Prozent deines Nettolohns entsprechen. Du kannst es bis zur Wiedererlangung deiner Arbeitsfähigkeit erhalten.
- Pflege: Lässt du dich für eine Zeit freistellen, um die Pflege von Angehörigen zu übernehmen, so kannst du Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegeversicherung Du kannst maximal 10 Arbeitstage lang Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Dieses kann bis zu 90 Prozent des Nettolohns ausmachen.
- Reha-Maßnahmen: Du erhältst ein Übergangsgeld, wenn eine Reha-Maßnahme im Anschluss einer ärztlichen Behandlung zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit durchgeführt wird. Dieses Übergangsgeld wird von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt, außer wenn eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall Grund der Reha-Maßnahme war. In diesem Fall wird es von der Berufsgenossenschaft bezahlt. Die maximale Höhe dieser Leistung ist 75 Prozent deines Nettolohns und die Dauer ist abhängig von der Länge der Maßnahme.
- Elternzeit und Schwangerschaft: Du erhältst Mutterschaftsgeld vor und nach der Entbindung sowie während der gesetzlichen Schutzfrist, wenn du eine gesetzlich versicherte Mutter bist. Mit dem Arbeitgeberzuschuss soll dieses Geld den Verdienstausfall ausgleichen. Dieses Geld wird von der Krankenkasse Ist dein Mutterschutz beendet, so kannst du aus dem Budget des Bundesfamilienministeriums Elterngeld erhalten.
- Arbeitslosigkeit: Verlierst du deinen Arbeitsplatz, so erhältst du von der Arbeitslosenversicherung Arbeitslosengeld. Je nachdem wie alt du bist, kannst du 12 bis 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Die maximale Höhe liegt bei 67 Prozent deines bisherigen Nettolohns.
- Kurzarbeit: Wenn dein Arbeitgeber aufgrund fehlender Aufträge Kurzarbeit anmeldet, wird dein reduzierter Arbeitslohn von der Arbeitslosenversicherung durch Kurzarbeitergeld Maximal 12 Monate lang kannst du 67 Prozent des Nettolohns erhalten.
- Insolvenz: Erhältst du keinen Lohn mehr, weil der Betrieb zahlungsunfähig ist, so wird dir als Arbeitnehmer von der Arbeitslosenversicherung Insolvenzgeld Bei Insolvenzgeld liegt die maximale Höhe bei 100 Prozent deines Nettolohns. Du kannst es bis zu 3 Monate lang beziehen.
Wer zahlt die Lohnersatzleistungen?
Da es sich grundsätzlich um unterschiedliche Leistungen handelt, sind die Träger dieser Leistungen auch unterschiedlich. Folgende Träger kommen infrage:
- Eine staatliche Behörde
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Pflegeversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Wie werden Lohnersatzleistungen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen?
Die Entgeltfortzahlungen beziehen sich auf deinen Nettolohn, weswegen du auch keine Steuern darauf zahlen musst. Beziehst du allerdings mehr als 410 EUR im Jahr, musst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Deine Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass du diese Leistungen nicht versteuern musst, sie allerdings bei der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes berücksichtigt wird.
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