Zu den Kulturgütern zählen die Teile des kulturellen Erbes der Menschheit. Kulturgüter sind mit vielfältigem gesammelten Wissen, Praktiken, Lebensformen, Erfahrungen und kultureller heimatlich-naturräumlicher Identität verbunden. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man das Kulturgut als „etwas, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird“ (Duden).
Für ein Kulturgut ist eine Beständigkeit erforderlich, es muss jedoch nicht an die Materie gebunden sein.
Gesetzliche Kriterien für die Eintragung des Kulturgutes
Zuerst wird geklärt, ob das Kulturgut eine Bedeutung für das kulturelle Erbe Deutschlands hat. Ferner wird gefragt, ob die Abwanderung des Kulturgutes ins Ausland einen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten könnte. Der Verbleib des Kulturguts müsste im herausragenden kulturellen öffentlichen Interesse liegen.
Kulturgüter versteuern
Wenn du Kulturgüter besitzt und diese weder zu eigenen Wohnzwecken noch zur Einkünfteerzielung nutzt, so kannst du diese Aufwendungen für Erhaltungs- und Herstellungsmaßnahmen im Kalenderjahr, in dem diese Maßnahme beendet wurde, als Sonderausgabe abziehen. In neun folgenden Kalenderjahren kannst du diese jeweils bis zu 10 Prozent geltend machen. Beachte aber, dass nur der Betrag abgezogen werden kann, der die privaten oder öffentlichen Zuwendungen oder eventuell aus den Einnahmen, die aus den Kulturgütern erzielt wurden, übersteigt.
Zu den Kulturgütern gehören:
- Gebäude oder Gebäudeteile, die zu den Baudenkmalen gehören
- Gebäude oder Gebäudeteile, die zwar für sich allein nicht die Baudenkmalvoraussetzungen entsprechen, jedoch ein Teil einer Einheit geschützten Gesamtanlage oder Gebäudegruppe sind
- Bauliche oder gärtnerische Einrichtungen, die zwar keine Gebäudeteile oder Gebäude sind, jedoch nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften unter Schutz gestellt sind
- Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, Mobiliar, Bibliotheken, Archive, wissenschaftliche Sammlungen, die sich seit mindestens 20 Jahren im Besitz deiner Familie befinden. Alternativ können die Kulturgüter in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes oder das Verzeichnis national wertvoller Archive eingetragen sein. Die Erhaltung dieser Güter sollte wegen ihrer Bedeutung für Geschichte, Kunst oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegen. Du müsstest dabei aber in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der wissenschaftlichen Forschung bzw. der Öffentlichkeit zugänglich machen. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn dem Zugang zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes im Weg steht.
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