Jedes Unternehmen muss zunächst anfangen. Natürlich gibt es bestimmt Ausnahmen, bei denen Unternehmen gleich im ersten Jahr sehr hohe Umsätze erzielen können, doch in der Regel fallen die Umsätze sehr gering aus. Ist das der Fall, so kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Wir erklären dir hier, was die Kleinunternehmerregelung zu bedeuten hat.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Unternehmen mit geringen Umsätzen haben die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Dabei soll diese helfen, kleinere Unternehmen bürokratische und steuerliche Erleichterungen zu beschaffen. Näheres wird im Paragrafen 19 des Umsatzsteuergesetzes beschrieben. Um diese Kleinunternehmerregelung anzuwenden, darfst du bestimmte Grenzen bezüglich des Umsatzes nicht überschreiten.
Wer ist ein Kleinunternehmer?
Aus der steuerlichen Sicht sind Kleinunternehmer Einzelunternehmer oder auch Freiberufler. Auch Gruppen sämtlicher Rechtsformen können Kleinunternehmer sein. Beispiele hierfür sind die GbR und Unternehmergesellschaften.
Welche Vorteile bietet die Kleinunternehmerregelung?
Der bürokratische Aufwand ist für viele Unternehmen sehr kräftezehrend. Größere Unternehmen können diesen Aufwand in der Regel besser verkraften als kleinere Unternehmen. Aus diesem Grund reduziert die Kleinunternehmerregelung diesen Aufwand.
Zum einen musst du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen. Deine Kunden werden sich freuen, denn diese müssen demnach auch die Umsatzsteuer nicht bezahlen. Da du keine Umsatzsteuer ausweisen musst, musst du auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Wann darfst du die Kleinunternehmerregelung verwenden?
Wie wir dir bereits erklärt haben, darfst du bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, um die Kleinunternehmerregelung nutzen zu dürfen. Die erste Voraussetzung ist, dass dein Umsatz des letzten Geschäftsjahres nicht über 22.000 EUR liegen darf. Die zweite Voraussetzung ist, dass dein voraussichtlicher Umsatz des laufenden Geschäftsjahres unter 50.000 EUR liegt. Die Rechtsform ist für die Kleinunternehmerregelung prinzipiell irrelevant.
Wie sieht die Buchhaltung aus?
Du darfst die einfachere Variante der Gewinnermittlung verwenden, da du die Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht nicht übersteigst. Eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht vollkommen aus.
In deinen Rechnungen musst du deine Kunden auf die Befreiung der Umsatzsteuerpflicht hinweisen. Hierfür mache den Hinweis zu §19 UstG auf deinen Rechnungen ersichtlich.
Solltest du eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?
Der Vorteil einer Kleinunternehmerregelung besteht darin, dass du keine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst und demnach Aufwand einsparst. Doch durch den Verzicht einer solchen Umsatzsteuervoranmeldung kannst du auch nicht mehr von Umsatzsteuererstattungen profitieren.
Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?
Wie du bestimmt weißt, kann ein Unternehmen die Umsatzsteuer zurückerstattet bekommen. Da bei der Kleinunternehmerregelung allerdings keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, kann diese auch nicht zurückerstattet werden. Für Unternehmen, die keine Kleinunternehmen sind, bietet ein Geschäft weniger Vorteile.
Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
In folgenden Fällen ist die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll:
- Wenn du nicht viel investierst und auch niedrige Kosten
- Wenn du deinen bürokratischen Aufwand reduzieren
- Wenn du vor allem mit Privatpersonen Geschäfte
Es freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wäre sinnvoll, wenn du damit rechnest, die Umsatzgrenze schnell zu überschreiten.
Wie kannst du die Kleinunternehmerregelung beantragen?
Bist du Gründer, so erhältst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bist du Gewerbetreibender, so erhältst du diesen Bogen, wenn du dein Gewerbe angemeldet hast. Als Freiberufler kannst du dich an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden. In diesem Fragebogen kannst du einfach ankreuzen, ob du die Regelung anwenden möchtest oder nicht. Du kannst jederzeit von der Regelung zur Regelbesteuerung wechseln, indem du an das Finanzamt ein formloses Schreiben einreichst.