Kapitaleinkünfte

Wenn du als Privatperson Geld übrig hast und dir überlegst, was du damit sinnvollerweise machen kannst, fällt meistens das Stichwort „Anlegen“. Doch was genau bringt es dir. Durch das Anlegen von Geld kannst du Erträge erwirtschaften. Da du allerdings damit Kapitaleinkünfte erzielst, musst du diese auch versteuern. Was du alles über Kapitaleinkünfte wissen solltest, erfährst du hier.

 

Was sind Kapitaleinkünfte?

Wie bereits erwähnt, erhältst du Kapitaleinkünfte, wenn du als Privatperson dein Geld anlegst. Hier ist allerdings zu unterscheiden, ob sich das Kapitalvermögen in deinem Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet. Sollten es sich um Kapitalerträge aus dem Betriebsvermögen handeln, so sind dies Betriebseinnahmen.

Typische Beispiele der Kapitalerträge:

  • Zinserträge
  • Einnahmen aus Dividenden
  • Erträge durch Kurssteigerungen

Kapitaleinkünfte gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und zählt deswegen zu den Überschusseinkünften. Wenn du also dein Kapital an Dritte für eine Zeit lang überlässt und deswegen eine Gegenleistung erhältst, erzielst du Kapitaleinkünfte.

 

Musst du deine Kapitalerträge versteuern?

Die Freude über Erträge sinkt meistens, wenn du berechnest, wie viel übrig bleibt, nachdem du deine Steuer gezahlt hast. Auch deine Kapitalerträge müssen allerdings versteuert werden. Du solltest allerdings bedenken, dass Kapitalerträge nicht der Einkommensteuer unterliegen. Vielmehr musst du eine Abgeltungssteuer bezahlen.

 

Was kannst du absetzen?

Da die Kapitalerträge zu den Überschusseinkünften zugeteilt werden, kannst du gewisse Werbungskosten absetzen. Somit kannst du zur Berechnung deiner Einkünfte aus Kapitalvermögen Werbungskosten von deinen Bruttoeinnahmen abziehen. Anders als bei anderen Einkunftsarten kannst du nur den Sparerpauschbetrag verwenden. Dieser liegt aktuell bei 801 EUR für Singles und für Ehepaare bei 1.602 EUR im Jahr.

 

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?

Bei der Bank kannst du einen gewissen Freistellungsauftrag unterschreiben. Wie du bereits weißt, bleibt der Sparerpauschbetrag für dich steuerfrei. Somit kannst du durch den Freistellungsantrag beantragen, dass die Bank keine Abgeltungsteuer einbehält. Das kannst du allerdings nur insgesamt bis zum Sparer-Pauschbetrag veranlassen. Solltest du also bei mehreren Banken Kapitalerträge erwirtschaften, kannst du diesen Freistellungsauftrag insgesamt bis zu 801 EUR erteilen. Bis zu diesem festgelegten Betrag behält deine Bank dann keine Abgeltungsteuer ein. Solltest du also bei einer Bank eine Freistellung von 401 EUR erteilen, kannst du bei einer zweiten Bank nur noch eine Freistellung von 400 EUR erteilen.

 

Was ist die Abgeltungsteuer?

Der Sparer-Pauschbetrag ist ja schön und gut, aber wie versteuerst du deine Erträge, wenn du diesen Betrag überschreitest? Für Kapitalerträge musst du die Abgeltungsteuer bezahlen. Das ist ein gesonderter Steuertarif. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer. Das bedeutet, dass die Steuer vom Ausschüttendem direkt einbehalten wird. Danach wird sie abgeführt. Die Abgeltungsteuer liegt derzeit bei 25 Prozent und wird nach der Überschreitung des Pauschbetrags von der Bank noch vor der Auszahlung abgezogen. Eventuell kommen dann auch der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer dazu.

Da du dann bereits deine Steuern für diese Erträge bezahlt hast, musst du sie nicht mehr in deiner Einkommensteuererklärung aufnehmen. Demnach kannst du erkennen, dass die Abgeltungsteuer vor allem für hohe Kapitalerträge von Vorteil sind. Während der Einkommensteuertarif bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent ansteigt, bleibt die Abgeltungsteuer konstant bei 25 Prozent.

Natürlich kannst du auch einen Antrag auf „Günstigerprüfung“ stellen, wenn du als Mandant*in finanziell schlechter gestellt bist.

Wenn du keinen Freistellungsantrag gestellt hast, kannst du dir durch das Erstellen einer Steuererklärung die Abgeltungsteuer zurückholen.

 

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