Eine Insolvenz ist für keinen Beteiligten eine angenehme Situation. Vor allem als Gründer eines Unternehmens hast du den Traum, mit deiner Geschäftsidee durchzustarten. Doch sobald du zahlungsunfähig bist, ist es deine Pflicht, die Insolenz anzumelden. Tust du das nicht, machst du dich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Wir erklären dir hier, was Insolvenzverschleppung zu bedeuten hat.
Was ist die Insolvenzverschleppung?
Als juristische Person beziehungsweise der Verantwortliche musst du einen Insolvenzantrag stellen, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt. Hierfür gilt die Frist von drei Wochen nach der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise innerhalb von sechs Wochen bei einer Überschuldung. Demnach ist der Tatbestand der Insolvenzverschleppung eingetroffen, wenn du diese Fristen nicht eingehalten hast und keine Insolvenz beantragt hast.
Zu unterscheiden ist die fahrlässige und vorsätzliche Insolvenzverschleppung. Wir raten dir, die wirtschaftliche Lage deines Unternehmens immer im Auge zu behalten.
Was hat die Drei-Wochen-Frist zu bedeuten?
Durch den Wortlaut einer Drei-Wochen-Frist kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Diese Frist bedeutet nämlich nicht, dass du diese drei Wochen Zeit hast. Sie bedeutet viel mehr, dass du nach der Zahlungsunfähigkeit spätestens drei Wochen danach ohne schuldhaftes Verzögern einen Antrag stellen musst.
Wann bist du zahlungsunfähig?
Du bist dann zahlungsunfähig, wenn du deine Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kannst. In manchen Fällen müssen die Schuldner dann auch die Zahlungen einstellen. Vor allem bei Unternehmen kann das schnell verwirrend sein. Man kann allerdings davon ausgehen, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, wenn es nicht mindestens 10 Prozent der Schulden innerhalb von drei Wochen begleichen kann. Eine weitere Möglichkeit ist die Überschuldung. Diese liegt dann vor, wenn die Forderungen nicht vom Vermögen des Schuldners gedeckt werden.
Wann ist eine Zahlungseinstellung anzunehmen?
Wie bereits erklärt, ist auch die Zahlungseinstellung die Folge der Zahlungsunfähigkeit. Davon ist auszugehen, wenn der Schuldner erklärt, dass notwendige Betriebskosten nicht bezahlt werden können. Das bedeutet, dass er beispielsweise Gehälter, Löhne, Steuern, Sozialversicherungsabgaben oder die Miete nicht mehr begleichen kann.
Wer ist verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen?
Keine Sorge, nicht jeder macht sich strafbar, wenn nicht sofort ein Insolvenzantrag gestellt wird. Hier ist entscheidend, wer die Insolvenzantragspflicht hat. Im Paragrafen 15a InsO findest du diese Regeln. Grundsätzlich haben natürliche Personen keine Insolvenzantragspflicht. Auch Personengesellschaften, bei denen eine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, gilt keine Insolvenzantragspflicht. Das sind beispielsweise OHG, GbR, KG und weitere Personengesellschaften.
In folgenden Fällen gilt die Insolvenzantragspflicht:
- Personengesellschaften mit persönlich haftenden Gesellschaftern, die keine natürlichen Personen sind (GmbH & Co. KG)
- Juristische Personen / Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG, etc.)
Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?
Der Geschäftsführer muss auch persönlich für Schäden haften. Im Außenverhältnis haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern mit dem persönlichen Vermögen. Zudem haftet der Geschäftsführer auch im Innenverhältnis für die Handlungen, die die Insolvenzmasse verringert.
Wie du bereits weißt, ist die Insolvenzverschleppung eine Straftat. Hier ist der Strafrahmen im Paragrafen 15a InsO festgelegt. Handelt es sich um eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung, musst du mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen. Zudem kann ein Verbot ausgesprochen werden, dass du bis zu fünf Jahren nicht als Geschäftsführer tätig werden darfst. Bei einer fahrlässigen Insolvenzverschleppung sieht das anders aus. Hier kann eine Geldstrafe auf dich zu kommen. Eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr ist ebenfalls möglich.