Inhaberaktien

Aktien werden immer beliebter. Zwar gibt es hier ein gewisses Risiko, denen sich die Anleger bewusst sein müssen, doch gleichzeitig gibt es auch in vielen Fällen hohe Erfolgsaussichten. Doch eines sollte dir bewusst sein, es gibt sehr viele verschiedene Arten von Aktien. Wir erklären dir hier, was Inhaberaktien sind.

 

Was sind Inhaberaktien?

Wie es der Name schon sagt, laufen Inhaberaktien auf einen bestimmten Inhaber. Dabei unterscheiden diese Aktien sich von den Namensaktien, die auf eine bestimmte Person laufen. Inhaberaktien können formlos auf andere Inhaber übertragen werden. Anders als bei Namensaktien herrscht hier vollkommene Anonymität zwischen dem Aktionär und der Aktiengesellschaft. Demnach wird der Name des Inhabers nicht an die Gesellschaft übermittelt. Stamm- sowie Vorzugsaktien können als Inhaberaktien ausgegeben werden.

 

Was ist der Unterschied zu Namensaktien?

Während bei Inhaberaktien vollkommene Anonymität herrscht, wird der Name des Besitzers einer Namensaktie in das Aktienregister eingetragen (Siehe Paragraf 67 AktG). Zudem können Namensaktien nicht formlos übertragen werden, da hier die Eintragung in das Register von hoher Bedeutung ist.

Was sind Stammaktien?

Inhaberaktien können auch in Form von Stammaktien ausgegeben werden. Bei Stammaktien erhalten die Inhaber dieser Aktie Stimmrechte auf der Hauptversammlung. Hast du eine Stammaktie, so kannst du auch eine Stimme auf der Hauptversammlung geltend machen. Das bedeutet, für jede Stammaktie hast du eine Stimme. Zudem hast du dann als Aktionär auch ein Mitentscheidungsrecht bezüglich der Verwendung eines möglichen Bilanzgewinns. Neben den Rechten hast du allerdings auch Pflichten, die du einhalten musst. So darfst du der Aktiengesellschaft beispielsweise keinen Schaden zufügen.

 

Was sind Vorzugsaktien?

Neben den Stammaktien können auch Vorzugsaktien als Inhaberaktien ausgegeben werden. Dabei haben die Aktionäre hier kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Dafür erhalten sie in der Regel höhere Dividenden. Laut Paragraf 139 AktG dürfen maximal 50 Prozent des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft Vorzugsaktien sein. Durch dieses Gesetz soll vermieden werden, dass über die Hälfte der Aktionäre keine Stimmrechte haben.

 

Wie sieht es für die Aktionäre aus?

Eine Namensaktie bedeutet zwar, dass der Name des Aktionärs im Aktienregister eingetragen werden muss, das erfolgt allerdings durch die Depotbank. Das bedeutet, dass der Aktionär für diese Eintragung keinen Aufwand hat. Die Übermittlung beider Aktienformen ist in der Regel sehr schnell, sodass beide Aktien vergleichbar gut gehandelt werden können. Für Anleger ist der Vorteil einer Inhaberaktie die Anonymität.

 

Welche Vorteile bieten Inhaberaktien?

Die Übertragung der Inhaberaktien erfolgt formlos. Das bedeutet, dass die Verkehrsfähigkeit sehr hoch ist und diese Aktien schnell und einfach gehandelt werden können. Eine Eintragung des Namens und der relevanten Personendaten ist nicht notwendig. Die Stimmrechte und andere Rechte gehen automatisch bei der Übertragung auf den neuen Inhaber über.

 

Welche Nachteile haben Inhaberaktien?

An sich gibt es zwar viele Vorteile der Anonymität, doch gleichzeitig ist das auch ein Nachteil. Durch die einhergehende fehlende Transparenz kennt das Unternehmen die Aktionärsstruktur nicht. Besonders bezüglich der Hauptversammlung ist die Entwicklung in der Zukunft schlecht planbar. Ein weiterer negativer Aspekt ist bezüglich der Investor Relations zu sehen. Durch die Anonymität kann das Unternehmen keinen direkten Kontakt zu den Aktionären herstellen. Zudem ist es schwer, international Inhaberaktien zu handeln, da viele Finanzplätze Inhaberaktien nicht handeln lassen.

 

Musst du Steuern bezahlen?

Besitzt du Inhaberaktien, so erhältst du in der Regel auch Kursgewinne und Dividenden. Dies sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und müssen durch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent versteuert werden. Zusätzlich können die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag anfallen. Du kannst dich allerdings freuen. Im Jahr kannst du durch den Sparerpauschbetrag bis zu 801 EUR steuerfrei einnehmen.

 

Inhaberaktien

 

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