Herstellkosten

Kosten, die für die Herstellung eines Produkts oder einer Dienstleistung in einem Unternehmen anfallen, werden Herstellkosten genannt. Die Herstellkosten dienen als die Grundlage für eine Ermittlung der tatsächlichen Produktrentabilität und für die Kalkulation der Verkaufspreise. Dies erfolgt auf Basis der bereits existierenden Marktpreise.

Von den Herstellkosten sind allerdings Herstellungskosten zu unterscheiden!

 

Wie kommen die Herstellungskosten zusammen?

Die Herstellkosten setzen sich grundsätzlich aus Fertigungskosten und Materialkosten zusammen. Die Fertigungskosten und Materialkosten unterteilen sich hingegen jeweils in die Einzelkosten und Gemeinkosten.

 

Herstellkosten

 

Die Herstellkosten ergeben sich aus der Summe von:

Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten + Fertigungssondereinzelkosten + Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten = Herstellkosten

 

Was gehört zu den Herstellkosten?

Zu den Herstellkosten gehören:

  • Materialgemeinkosten (wie zum Beispiel Verpackung, Personalkosten, Betriebskosten, Cargo bzw. Fracht, Abschreibungen usw.)
  • Einzelkosten für Material (Materialien, Rohlinge)
  • Fertigungseinzelkosten (Beispielsweise ein Akkordlohn)
  • Sondereinzelkosten für die Fertigung (wie zum Beispiel Kosten für Patente, Konstruktionspläne, Spezialwerkzeuge, Modelle etc.)
  • Fertigungsgemeinkosten (Meisterentlohnung, Energie, Hilfslöhne, Betriebsmittel und Hilfsstoffe)

 

Unterschied zwischen Herstellkosten und Herstellungskosten

Die Herstellkosten zählen grundsätzlich zu Leistungs- und Kostenrechnung. Sie umfassen alle Kosten, die ein Unternehmen im Rahmen der Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen zu zahlen hat.

Unter dem Begriff „Herstellungskosten“ kannst du einen Maßstab verstehen, mit dem die bereits hergestellten Gegenstände bewertet werden. Die Herstellungskosten präsentieren den höchsten Wert, mit dem der Vermögensgegenstand in einem bestimmten Zeitraum bewertet werden darf.

Außerdem stellen die Herstellungskosten eine Bemessungsgrundlage für die Abschreibung der abnutzbaren Gegenstände dar.

Die Herstellungskosten müssen aus den folgenden Kostenarten zusammengesetzt werden:

  • Fertigungsmaterial
  • Materialkosten
  • Fertigungs- und Materialgemeinkosten (es darf sich dabei allerdings nicht um die Leerkosten handeln)
  • Sondereinzelkosten der Fertigung

Folgende Kostenarten können nach eigener Wahl dazu kommen:

  • Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge oder soziale Einrichtungen, freiwillige Sozialkosten
  • Allgemeine Verwaltungskosten
  • Fremdkapitalzinsen, die du aufgrund der Herstellung deines Vermögengegenstand aufgenommen hast

Folgende Kostenarten werden nicht als Herstellungskosten akzeptiert:

  • Vertriebskosten
  • Forschungskosten
  • Leerkosten
  • Außerplanmäßige Abschreibungen
  • Kalkulatorische Kosten
  • Umsatzsteuer (sofern dein Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist)
  • Bereitstellungszinsen für den Fremdkapital

 

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