Grundsteuer in Thüringen

Besitzt du ein Grundstück oder eine Immobilie in Thüringen? Wenn das der Fall ist, kommt bis zum 31. Oktober 2022 noch Arbeit auf dich zu. Bis dahin musst du nämlich deine Grundsteuererklärung abgeben. Wie die Grundsteuer in Thüringen aussieht, erklären wir dir hier.

 

Das wichtigste über die Grundsteuer in Thüringen:

2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer als verfassungswidrig. Da die Grundsteuer allerdings eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen ist, soll sie nicht abgeschafft werden, sondern lediglich fair verteilt werden. Hierfür muss jeder Eigentümer einer Immobilie und eines Grundstücks eine Feststellungserklärung abgeben. Das soll eine Neubewertung der Immobilien und Grundstücke ermöglichen, was die Verteilung der Grundsteuer gerechter gestalten lässt.

In dieser Grundsteuerreform wurde die Länderöffnungsklausel eingeführt. Durch diese Klausel können die Bundesländer vom Bundesmodell abweichen. Demnach können zur Ermittlung der Grundsteuer eigene Modelle gewählt werden. Thüringen wird diese Öffnungsklausel nicht anwenden, stattdessen wird das Bundesmodell verwendet.

 

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Was ist neu?

Wie bereits erwähnt, muss die Grundsteuer reformiert werden, da die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Der Grund hierfür ist, dass die verwendeten Einheitswerte veraltet waren. Dadurch wurden vergleichbare Grundstücke und Immobilien unterschiedlich bewertet, sodass die Grundsteuer gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt. Um die Grundsteuer gerechter zu verteilen, müssen die Grundstücke regelmäßig bewertet werden.

 

Was ist das Bundesmodell?

In Thüringen sowie in anderen Bundesländern wird das Bundesmodell angewendet. Die Bundesländer, die sich gegen das Bundesmodell entschieden haben, kritisierten, dass viele Angaben gemacht werden müssen. Durch diese Angaben können die Grundstückswerte jedoch genauer ermittelt werden.

 

Wer muss in Thüringen eine Steuererklärung abgeben?

In Thüringen müssen die Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden. Demnach müssen die Eigentümer eine Erklärung an das Finanzamt abgeben. Für jedes einzelne Grundstück und jede einzelne Immobilie muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

 

Welche Angaben müssen in die Steuererklärung?

Neben den allgemeinen Angaben müssen auch grundstücksbezogene Angaben in die Steuererklärung eingetragen werden.

Zu den allgemeinen Angaben wird die Steuernummer sowie die Grundstückslage und das zuständige Finanzamt gezählt. Du findest diese Informationen in den bisherigen Schreiben des Finanzamtes.

Die Flurstücknummer und die Grundstücksfläche lassen sich dem Grundbuchauszug entnehmen. In der Teilungserklärung findest du den Miteigentumsanteil.

Zu den grundstücksbezogenen Angaben gehören:

  • Bodenrichtwert
  • Nutzungsart
  • Gebäudefläche
  • Baujahr
  • Fläche von Grund und Boden

 

Was musst du beachten?

Die Grundsteuererklärung soll über das Elster-Portal bis zum 31. Oktober 2022 digital abgegeben werden. Da rund 36 Millionen Grundstücke neubewertet werden müssen und demnach viele Steuererklärungen an das Finanzamt übermittelt werden müssen, soll die Abgaben grundsätzlich digital geschehen. Das Finanzamt akzeptiert nur in Ausnahmefällen eine Steuererklärung in Papierform.

Außerdem solltest du beachten, dass du alle sieben Jahre als Eigentümer eines Grundstücks eine Steuererklärung abgeben musst.

Da die Grundsteuererklärung sehr neu ist und einige Komplexitäten hat, solltest du dich nicht davor scheuen, Hilfe aufzusuchen. Doch eines solltest du beachten: Lohnsteuerhilfevereine sind nicht dazu befugt, bei der Grundsteuererklärung zu helfen.

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Grundsteuer in Thüringen

 

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