Grundsteuer in Rheinland-Pfalz

Bist du Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland? Wenn ja, dann musst du bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Je nachdem in welchen Bundesland dein Grundstück oder deine Immobilie liegt, kann eine andere Grundsteuer auf dich zu kommen. Wie die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz aussieht, erfährst du hier.

 

Das wichtigste über die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz:

Bis Mitte 2024 sollen rund 2,5 Millionen Grundstücke in Rheinland-Pfalz neu bewertet werden. Um diese Neubewertung ermöglichen zu können, müssen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken bis zum 31. Oktober 2022 die Grundsteuererklärung abgeben. In der Grundsteuerreform von 2019 wurde die Länderöffnungsklausel eingeführt. Dadurch können die einzelnen Bundesländer vom Bundesmodell abweichen, um die Grundsteuer zu ermitteln. Rheinland-Pfalz wird diese Öffnungsklausel jedoch nicht anwenden. Hier wird das Bundesmodell verwendet.

 

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Was ist neu?

Grundsätzlich ist die Grundsteuer für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Im Jahr 2018 wurde allerdings erklärt, dass die Grundsteuer verfassungswidrig sei. Die Finanzämter berechneten die Immobilien- und Grundstückswerte auf Grundlage veralteter Einheitswerte. Dadurch wurde die Grundsteuer nicht gerecht verteilt. Durch die Abgabe eine Feststellungserklärung helfen demnach die Eigentümer von Grundstücken und Immobilien dabei mit, die Grundsteuer gerecht aufzuteilen.

 

Was ist das Bundesmodell?

Das Bundesmodell ist das gängigste Modell zur Ermittlung der Grundsteuer. Der Hauptkritikpunkt einiger Bundesländer ist jedoch, dass Eigentümer sehr viele Angaben tätigen müssen. Gleichzeitig sollte jedoch gesagt werden, dass dadurch auch eine genaue Ermittlung des Grundstückswerts ermöglicht wird.

 

Wer muss in Rheinland-Pfalz eine Grundsteuererklärung abgeben?

Um die gerechte Verteilung der Grundsteuer zu gewährleisten, müssen die Grundstücke und Immobilien in Rheinland-Pfalz neubewertet werden. Aus diesem Grund müssen alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer eine Erklärung abgeben. Hast du mehrere Grundstücke oder Immobilien, so musst du für jedes Einzelne eine Feststellungserklärung abgeben.

 

Was musst du in der Steuererklärung angeben?

Zunächst sind allgemeine Angaben notwendig. Hier zählen vor allem die Steuernummer, das zuständige Finanzamt sowie die Lage des Grundstücks. In den bisherigen Schreiben des Finanzamtes kannst du diese Informationen finden.

Im Grundbuchauszug findest du die Angaben zur Flurstücknummer sowie der Grundstücksfläche. Zudem findest du den Miteigentumsanteil in der Teilungserklärung. Eine weitere Angabe in der Steuererklärung ist die Grundstücksart.

In der Feststellungserklärung musst du jedoch nicht nur allgemeine Angaben machen. Folgende grundstücksbezogene Angaben musst du abgeben.

  • Bodenrichtwert
  • Gebäudefläche
  • Nutzungsart
  • Fläche des Grund und Bodens
  • Baujahr

 

Wie funktioniert es?

Grundsätzlich musst du bis zum 31. Oktober deine Grundsteuer über das Elster-Portal digital an das Finanzamt abgeben. Nur in Ausnahmefällen akzeptiert das Finanzamt eine Steuererklärung in Papierform. 2025 wird dann die neue Grundsteuer eingeführt. Damit diese ungerechte Verteilung nicht ein erneutes Mal passiert, sollen die Eigentümer von Immobilien und Grundstücken alle sieben Jahre eine Erklärung abgeben.
Doch eines solltest du noch beachten! Lohnsteuerhilfevereine dürfen dir bei der Grundsteuererklärung nicht beratend zur Seite stehen.

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Grundsteuer in Rheinland-Pfalz 

 

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