Grundsteuer in Brandenburg

Die Verwirrungen sind groß, wenn es um die Grundsteuer geht. Da es jetzt sehr neu ist, dass Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben müssen, haben viele Angst davor, etwas falsch zu machen. Hinzu kommt, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Modelle verwenden können. Wir erklären dir, wie die Grundsteuer in Brandenburg aussieht!

 

Das wichtigste zur Grundsteuer in Brandenburg:

In Brandenburg musst du deine Grundsteuerwerterklärung ebenfalls bis zum 31. Oktober 2022 abgeben. Diese Abgabe ist für Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken Pflicht. Des Weiteren bist du zur Abgabe verpflichtet, wenn du Eigentümer einer Eigentumswohnung bist. Bist du Eigentümer eines Grund und Bodens und jemand anderes hat ein Gebäude auf diesem Boden gebaut, so musst du in der Regel als Eigentümer des Grundstücks für dieses Gebäude eine Grundsteuererklärung abgeben.

Brandenburg wird nicht von der Länderöffnungsklausel gebrauch machen, sondern verwendet das Bundesmodell.

 

Musst du eine Grundsteuererklärung in Brandenburg abgeben? Keine Sorge, wir helfen dir! Lass jetzt deine Steuer machen!

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Was ist die Grundsteuerreform?

Da die bisher verwendeten Einheitswerte veraltet sind, konnten vergleichbare Grundstücke und Immobilien unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund soll die Neubewertung zu einer gerechteren Aufteilung der Grundsteuer führen. Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie soll zur Neubewertung beitragen, indem sie eine Grundsteuererklärung abgeben. Ab 2025 soll dann die neue Grundsteuer kommen.

 

Wie funktioniert die Bewertung in Brandenburg?

Eigentümer von Grundstücken und Immobilien wurden in einer öffentlichen Bekanntgabe vom Bundesfinanzministerium dazu aufgefordert, eine Grundsteuerwerterklärung abzugeben. Anders als in anderen Bundesländern wird dir als Eigentümer keine Einzelaufforderung zugesendet, stattdessen erhältst du ein Informationsschreiben mit allen wichtigen Informationen.

Du musst dann über die Elster-Plattform deine Steuererklärung digital abgeben.

 

Was muss in der Grundsteuererklärung angegeben werden?

Du musst als Eigentümer eines Grundstücks bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung mit unter anderen folgenden Angaben abgeben:

  • Aktenzeichen
  • Lage deines Grundstücks
  • Zuständiges Finanzamt
  • Angaben bezüglich der Eigentümer
  • Angaben zum Grund und Boden, darunter auch die Art des Grundstücks und der Bodenrichtwert je Quadratmeter
  • Baujahr
  • Nutz- und Wohnfläche je Wohnung
  • Garagenstellplätze

Je nach Grundstücksart können weitere Informationen benötigt werden.

 

Musst du die Grundsteuererklärung alleine anfertigen?

Die Elster-Plattform ist grundsätzlich so aufgebaut, dass der Steuerpflichtige seine Steuererklärung selbst abgibt. Natürlich ist kaum ein Steuerpflichtiger mit der Grundsteuererklärung vertraut. Damit Fehler vermieden werden, lohnt es sich, professionelle Hilfe bei der Grundsteuererklärung aufzusuchen. Du kannst dich jedoch nicht von jedem beraten lassen. Nur bestimmte Berufsgruppen sind dazu befugt. Lohnsteuerhilfevereine sind nicht dazu befugt, eine Beratung bezüglich der Grundsteuer zu geben.

Durch steuermachen kannst du deine Grundsteuererklärung einfach digital von deinem individuellen Steuerexperten machen lassen.

 

Grundsteuer in Brandenburg

 

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