Diensthandy

In der Schule durftest du dein Handy meistens nicht nutzen. Auf der Arbeit sieht das dann ganz anders aus. In vielen Berufen ist die Handynutzung essenziell. Ob du nun mit Kunden telefonieren musst oder für Geschäftspartner erreichbar sein musst, das Handy wird beruflich genutzt. Damit du Privates und Geschäftliches trennen kannst, ist ein Diensthandy eine ideale Lösung. Was das Diensthandy ist, erklären wir dir hier.

 

Was ist das Diensthandy?

Als Angestellter übernimmt dein Arbeitgeber einige Ausgaben, wenn diese beruflich bedingt sind. Für die rein private Nutzung ist ein Firmenhandy nicht gedacht, du kannst es allerdings auch privat nutzen. Dafür musst du auf bestimmte Sachen achten.

 

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Musst du das Diensthandy versteuern?

Viele Zuwendungen deines Arbeitgebers gehören zum geldwerten Vorteil. Diese musst du versteuern. Bei einem Diensthandy sieht das anders aus. Ein Diensthandy ist kein geldwerter Vorteil, auch nicht, wenn du es privat nutzt.

 

Darfst du dein Diensthandy auch privat nutzen?

Grundsätzlich brauchst du eine Genehmigung deines Arbeitgebers für die private Nutzung. Ein Großteil der Arbeitnehmer mit Diensthandy darf dieses privat nutzen, doch trotzdem solltest du immer die Zustimmung deines Arbeitgebers abwarten. Beachte jedoch, dass viele Unternehmen die Handys technisch einschränken. So kannst du beispielsweise nicht jede App herunterladen.

 

Wer kann das Handy absetzen?

Wie du bestimmt weißt, kannst du nur die Kosten steuerlich absetzen, die auch einen Zusammenhang zu deiner beruflichen Tätigkeit haben. Demnach kannst du als Selbständiger, aber auch als Arbeitnehmer dein berufliches Handy steuerlich geltend machen. Beachte allerdings, dass du hierfür einen Nachweis benötigst, dass du es auch beruflich nutzt.

 

Worin liegt der Unterschied zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern?

Nutzt du dein Handy beruflich, so kannst du es steuerlich absetzen. Als Selbstständiger wird dies zu den Betriebsausgaben gezählt. Für Arbeitnehmer sind dies Werbungskosten. Du kannst die Kosten durch eine Einkommensteuererklärung zurückbekommen.

 

Was kannst du absetzen?

In deiner Einkommensteuererklärung kannst du die Anschaffungskosten, aber auch die laufenden Kosten als Werbungskosten angeben. Solltest du dein privates Handy überwiegend (mehr als 90 Prozent) beruflich nutzen, so kannst du alles steuerlich absetzen, ohne zwischen beruflicher und privater Nutzung zu unterscheiden.

Geringfügige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten weniger als 800 EUR netto) kannst du vollkommen absetzen. Liegen die Kosten über diesen Betrag, musst du sie auf die Nutzungsdauer verteilen.

 

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Für Unternehmen ist der Datenschutz besonders wichtig. Als Arbeitgeber möchtest du deinen Mitarbeitern vertrauen, doch wenn es um Datenschutz geht, ist bloßes Vertrauen nicht immer ausreichend. Das Fernmeldegeheimnis muss eingehalten werden. Demnach dürfen keine E-Mail-Inhalte oder Verbindungsdaten geprüft oder Daten gelöscht werden, aber er darf verlangen, dass du das Handy aushändigst.

 

Musst du dann jederzeit erreichbar sein?

Nein, du musst prinzipiell nicht immer erreichbar sein. Dein Arbeitgeber kann trotz Diensthandy nicht verlangen, dass du 24 Stunden am Tag und auch an freien Tagen erreichbar bist. Hierfür besteht kein rechtlicher Anspruch. Du musst jedoch schon erreichbar sein, wenn dies im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Dies ist im Rahmen der Rufbereitschaft inklusive Vergütungsanspruch möglich.

 

Was passiert, wenn das Diensthandy beschädigt oder gestohlen wird?

Jeder kennt es, wenn du ganz besonders auf einen Gegenstand aufpasst, fällt er genau in dem Moment runter. Bei deinen eigenen Geräten ist das schon ärgerlich genug, doch bei einem Diensthandy machst du dir noch mehr Sorgen. Du musst dich nicht fürchten, bei einem Diensthandy haftest du in der Regel nicht. Sollte dies durch grobe Fahrlässigkeit geschehen, sieht das ganz anders aus. In diesem Fall musst du als Arbeitnehmer haften. Demnach unterscheidet man zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit:

  • Leichte Fahrlässigkeit: Wenn du beispielsweise stolperst und das Handy runterfällt.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn du das unversperrte Handy in einem Laden vergisst.

 

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