GmbH Gewinnausschüttung

Gründest du eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH, so möchtest du natürlich auch einen Anteil am Erfolg haben. Als Gesellschafter hast du Anspruch auf eine sogenannte GmbH Gewinnausschüttung. Zunächst klingt das super! Du bekommst Geld ausgeschüttet. Doch auch wenn du einen Gewinnanteil bekommst, musst du diesen auch besteuern. Wir klären dich auf!

 

Was ist die Gewinnausschüttung?

Aus einer GmbH kann nicht einfach ein Teil des Gewinns entnommen und verteilt werden. Hier werden die GmbH-Gesetze und steuerrechtlichen Vorschriften wichtig. Zudem muss der Gesellschaftsvertrag betrachtet werden. Haben sich Verluste des Vorjahres angesammelt, so müssen diese durch die Gewinne ausgeglichen werden. Durch den Grundsatz der Kapitalerhaltung darf das Stammkapital nicht unterschritten werden. Zudem ist zu beachten, dass der Gewinn nach den Anteilen der Gesellschafter verteilt werden muss. Für die Gewinnausschüttung benötigt es einen ordnungsgemäßen Gewinnausschüttungsbeschluss. Im Gesellschaftsvertrag kann vorgeschrieben sein, wie die Mehrheit der Abstimmung bestimmt ist.

 

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Was passiert, wenn gegen die GmbH Gewinnausschüttung entschieden wird?

Im Beschluss entscheiden die Gesellschafter über die Gewinnverwendung. Sollten die Gesellschafter keine Gewinnausschüttung wollen, so wird der Gewinn in der GmbH als Gewinnrücklage oder als Gewinnvortrag bleiben. Eine verdeckte Gewinnausschüttung (wenn kein Beschluss gefasst wird) ist strafbar.

 

Was ist der Unterschied zwischen Gewinnausschüttung und Gewinnverteilung?

Diese beiden Begrifflichkeiten können schnell für Verwirrung sorgen. Meist werden sie synonym verwendet. Während die Gewinnausschüttung die Auszahlung von Gewinnanteilen an die Gesellschafter der GmbH ist, zeigt die Gewinnverteilung, wie die Gewinnausschüttung an die einzelnen Gesellschafter verteilt wird.

 

Wie können Gewinnausschüttungen besteuert werden?

Insgesamt können Gewinnausschüttungen auf vier Arten besteuert werden. Du solltest wissen, dass du diese Methoden nicht ständig wechseln kannst.

 

Abgeltungssteuer

Die erste Methode ist die Abgeltungssteuer. Die gesetzliche Grundlage findest du im Paragrafen 43 Absatz 5 EStG. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent der Gewinnausschüttung muss abgeführt werden. Zudem fallen auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer.

Die GmbH kann eine Kapitalertragssteueranmeldung an das Finanzamt mit dem Steuerbetrag abführen. Dies geschieht bei der Auszahlung der Gewinnausschüttung. Als Gesellschafter musst du dann den Gewinn nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben, da die Steuern bereits an das Finanzamt abgeführt wurden. Trotzdem kannst du den Gewinn in der Anlage KAP angeben. Hier kannst du seit 2009 keine Werbungskosten mehr abziehen.

 

Teileinkünfteverfahren

Die zweite Methode ist das Teileinkünfteverfahren. Im Paragrafen 32d Absatz 2 Nummer 3 EStG sind die gesetzlichen Grundlagen festgelegt. Als Gesellschafter beantragst du das Teileinkünfteverfahren beim Finanzamt. Damit du diese Methode verwenden kannst, musst du zu 25 Prozent an der GmbH beteiligt sein. Zudem muss eine Beteiligung von 1 Prozent mit einer beruflichen Tätigkeit in der Kapitalgesellschaft in Verbindung stehen. Die Gewinnausschüttung wird dann mit deinem Steuersatz zu 60 Prozent besteuert. Mit dieser Methode kannst du auch Werbungskosten in Höhe von 60 Prozent abziehen. Erzielst du niedrige Gewinnausschüttungen, so kann durch die Sparerfreibeträge die Abgeltungssteuer sinnvoller sein.

 

Teiloption mit Sondersteuersatz

Die dritte Methode ist die Teiloption mit Sondersteuersatz. Diese Methode ist dann sinnvoll, wenn du einen Verlust mit anderen Kapitalanlagen gemacht hast. Solltest du deinen Verlust mit der Gewinnausschüttung verrechnen wollen, kannst du eine Anlage KAP einreichen. Durch diese Teiloption wird der Gewinn mit dem Verlust verrechnet. Auf diesen Betrag wird dann der Steuersatz von 25 Prozent angewendet. Du bekommst eine Erstattung der zu viel bezahlten Steuer.

 

Volloption

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen. Die günstigere Variante wird dann nach der Prüfung angewendet.

 

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