Gemeinschaftsteuer

Wenn du das Wort „Steuern“ hörst, fallen dir wahrscheinlich typische Steuerarten ein. Darunter gehört natürlich auch die Einkommensteuer. Doch auch Mehrwertsteuer und Kapitalertragsteuer sind sehr bekannte Beispiele für Steuern. Es gibt allerdings viel mehr Steuern, die du bezahlst, was dir vielleicht nicht immer auf Anhieb auffällt. Grundsätzlich gibt es viele Unterteilungen dieser Steuern. Die Einkommensteuer ist beispielsweise eine Gemeinschaftsteuer. Was das bedeutet, erfährst du hier.

 

Was ist eine Gemeinschaftsteuer?

Grundsätzlich ist eine Gemeinschaftssteuer, wie es der Name schon vermuten lässt, eine Steuer, die gemeinschaftlich dem Bund und Länder zusteht. Das bedeutet, dass das Aufkommen dieser Steuer nicht nur auf die Gemeinenden aufgeteilt wird, sondern auch Länder einen Anteil erhalten. Wie viel jeder erhält, hängt vom zuvor vereinbarten Schlüssel ab. Typische Beispiele sind:

 

Wie viel steht Bund, Länder und Gemeinden zu?

Bei der Einkommensteuer wird zunächst der Gemeindeanteil von 15 Prozent des Steueraufkommens abgezogen. Demnach stehen sowohl dem Bund als auch den Ländern jeweils 42,5 Prozent der Einkommensteuer zu.

Der Gemeindeanteil der Kapitalertragsteuer liegt bei 12 Prozent, weswegen jeweils 44 Prozent auf Bund und Länder verteilt werden. Die Aufteilung der Umsatzsteuer wird allerdings nur befristet durch ein Gesetz festgelegt.

Vor allem die Einkommensteuer, also auch die Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer machen einen hohen Anteil der Steuereinnahmen aus. Doch es ist ein weitaus größerer Anteil, als du denkst. Diese Einnahmen machen mehr als 70 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus.

 

Gemeinschaftsteuer – Beispiel

Nehmen wir an, du wohnst in der Stadt Nürnberg und zahlst dieses Jahr Lohnsteuer in Höhe von 9.000 EUR. Von diesen Lohnsteuern erhält demnach sowohl der Bund als auch das Land Bayern jeweils 3.825 EUR. Deine Stadt Nürnberg erhält von deinen Steuern dann 1.350 EUR.

Demzufolge sieht es auch so ähnlich bei den Kapitalertragsteuern aus. Solltest du also 9.000 EUR Kapitalertragsteuern zahlen, so steht deiner Gemeinde nur 12 Prozent, also 1.080 EUR zu. Die restlichen 7.920 EUR werden dann zu jeweils 44 Prozent auf Bund und Länder aufgeteilt.

 

Gemeinschaftsteuer

 

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