Geldgeschenke

Wenn du bei einem Geburtstag oder Weihnachten gefragt wirst, was du geschenkt bekommen hast, ist Geld eine der häufigsten Antworten. Viele schenken ein Geldgeschenk, weil sie dadurch verhindern wollen, dass du unnötige Sachen bekommst, Sachen, die du nicht nutzt oder nutzen möchtest oder doppelte Sachen bekommst. Dein Arbeitgeber kann dir auch ein Geldgeschenk machen. Die Frage ist allerdings, ob Geldgeschenke auch steuerfrei sind. Wir klären auf.

 

Was sind Geldgeschenke?

Von deinem Arbeitgeber kannst du auch Geschenke als Aufmerksamkeit bekommen. Meist zum Geburtstag oder Weihnachten werden Geschenke verteilt. Zum einen können diese wohlüberlegte Sachgeschenke sein, zum anderen können auch Geldgeschenke verteilt werden. Dabei kann beispielsweise Bargeld verteilt werden oder das Geld überwiesen werden.

 

Sind Geschenke steuerpflichtig?

Sachgeschenke sind dann steuerfrei, wenn sie im Monat weniger als 50 EUR kosten. Dabei handelt es sich um einen Bruttobetrag. Bekommst du demnach ein Geschenk, welches diesen Freibetrag nicht überschreitet, bleibt das Geschenk steuerfrei und abgabefrei. Dies ist allerdings nur bei Sachzuwendungen der Fall. Handelt es sich um Geldgeschenke, so sind diese immer steuerpflichtig und werden zum Arbeitslohn hinzugezählt.

 

Sind Geldgeschenke immer steuerpflichtig?

Egal, wie hoch der Betrag ist, Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Sie werden immer wie normaler Lohn versteuert. Im Paragrafen 8 Absatz 1 Satz 2 EStG werden Geldleistungen genauer erläutert, um eine Abgrenzung zu ermöglichen. Hier wird erklärt, dass bei zweckgebundenen Geldgeschenken die Lohnsteuer bezahlt werden muss. Auch nachträgliche Kostenerstattungen und Geldsurrogate sind steuerpflichtig. Geldsurrogate können beispielsweise Kreditkarten oder Guthabenkarten sein. Andere Vorteile können ebenfalls Geldleistungen sein.

 

Sind Gutscheine Geldgeschenke?

Gutscheine sind eine sehr verzwickte Situation. Da Gutscheine grundsätzlich keine richtige Ware sind, die eigenständig für sich genutzt werden können, sind Einzelheiten dabei zu beachten. Wenn es sich um einen Gutschein handelt, den du lediglich für den Erwerb von Waren einsetzen kannst, ist das kein steuerpflichtiges Geldgeschenk. Es ist dann ein Geldgeschenk, wenn du den Gutschein auch in Geld auszahlen kannst. Dabei zählt es auch schon, wenn du einen Restbetrag auszahlen kannst. Tankgutscheine sind ebenfalls steuerfreie Sachzuwendungen, da du diesen lediglich zum Tanken verwenden kannst.

 

Geldgeschenke

 

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