Geschenke

Je näher Geburtstage und die Weihnachtsfeiertage rücken, desto mehr macht man sich über Geschenke Gedanken. Jeder Mensch verbringt einen großen Teil des Tages auf der Arbeit. Da stellt sich dann schnell die Frage, ob du anderen Arbeitnehmern ein Geschenk besorgst. Gleichzeitig ist es nicht unüblich, dass auch der Arbeitgeber Geschenke verteilt. Die Frage ist dann, ob diese Geschenke auch versteuert werden müssen oder ob sie steuerfrei sind. Wir erklären es dir.

 

Kannst du diene Mitarbeiter steuerfreie Geschenke kaufen?

Vor allem in der Weihnachtszeit sind Geschenke üblich. Dabei zeigt man sich gegenseitig Anerkennung und vermittelt Freude. Da du Freunden in der Regel normal Geschenke geben kannst, ohne dir über Steuern Gedanken zu machen, ist es etwas neues, wenn Sachgeschenke unter bestimmten Umständen versteuert werden müssen. Grundsätzlich spricht jedoch nichts dagegen, Geschenke zu verteilen. Du solltest allerdings darauf achten, dass eine bestimmte Grenze nicht überschritten wird. Möchtest du deinen Arbeitnehmern ein Geldgeschenk machen, ist dieses in jedem Fall vollständig steuerpflichtig.

 

Wie teuer darf ein Geschenk für Arbeitnehmer sein?

Bei Sachgeschenken musst du die Sachbezugsfreigrenze beachten, wenn du möchtest, dass die Geschenke steuerfrei sind. Demnach kannst du deinen Arbeitnehmern im Monat Geschenke in Höhe von 50 EUR machen (Stand 2022). Es handelt sich bei Geschenken um eine steuerfreie Zuwendung, wenn die Freigrenze nicht überschritten wird.

 

Sind Geschenke mit Geldbetrag möglich?

Grundsätzlich kannst du deinen Arbeitnehmern auch ein Geldgeschenk geben. Dieses ist allerdings in jedem Fall steuerpflichtig. Möchtest du den Mitarbeitern jedoch einen Gutschein schenken, handelt es sich zwar um einen Geldbetrag, kann jedoch auch steuerfrei sein. Dies ist dann der Fall, wenn du diesen Gutschein lediglich für den Kauf von Gütern verwenden kannst. Du darfst diesen Gutschein demnach nicht in bar ausbezahlt bekommen. Ebenfalls muss eine Kreditkartenfunktion ausgeschlossen sein. Seit 2022 muss das Einlösen räumlich oder bezüglich der Produkte vorab bestimmt sein.

 

Was sind persönliche Ereignisse?

Die monatliche Sachbezugsfreigrenze liegt bei 50 EUR. Handelt es sich jedoch um ein persönliches Ereignis, kann der Sachbezug bis zu 60 EUR kosten und bleibt steuerfrei. Dabei ist ein persönliches Ereignis beispielsweise die Geburt des Kindes, Hochzeiten, aber auch der Geburtstag. Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass es sich nicht um einen Geldbetrag handeln soll, gilt auch bei einem persönlichen Ereignis. Des weiteren ist die Freigrenze der Bruttobetrag inklusive der Umsatzsteuer.

 

Was ist die Pauschalbesteuerung?

Nach Paragraf 37b EStG kann bei den übrigen Geschenken auch eine pauschale Steuerübernahme verwendet werden. Dabei werden pauschal 30 Prozent angesetzt. Es handelt sich nicht um eine Pflicht, trotzdem wird sie oft verwendet. Für die jeweilige Gruppe muss dieses Wahlrecht dann auch einheitlich über das Jahr hinweg angewendet werden.

 

Wie sieht es bei der Weihnachtsfeier aus?

Für maximal zwei Veranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag in Höhe von 110 EUR. Wird dieser Freibetrag überschritten, so handelt es sich um Arbeitslohn. Demzufolge ist dies dann steuerpflichtig. In diesem Fall kann die Besteuerung jedoch begünstigt sein. Hier kann eine pauschale Besteuerung von 25 Prozent durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Betriebsveranstaltung, wenn beispielsweise eine Bewirtung angeboten wird. Auch Vorträge und Musikvorführungen werden als Betriebsveranstaltung gesehen.

 

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