Förderverein

Ein Förderverein ist ein Verein mit dem Hauptzweck der Verbindung von finanziell potenziellen Geldgebern und einer unterfinanzierten gemeinnützigen Einrichtung. Mit anderen Worten beschaffen Fördervereine Mittel für andere öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften. Dabei sind die Vereine nicht selbst im Sinne der Satzungszwecke tätig.

Ein Förderverein muss außerdem den Status der „Gemeinnützigkeit“ haben, sonst kann dieser für vereinnahmte Zuwendungen keine Spendenbestätigung ausstellen.

 

In welcher Form werden die Mittel weitergegeben?

Es spielt tatsächlich keine Rolle, in welcher Form die Mittel weitergegeben werden. Es können folgende Formen sein:

  • Sachmittel
  • Geldzuwendungen
  • Wirtschaftliche Vorteile, wie zum Beispiel Darlehen
  • Kostenübernahme für den geförderten Verein (wie Gehälter, Mieten oder andere laufende Kosten)

Um Mittel zu bekommen, müsstest du allerdings nicht zwangsläufig die besonderen Fördervereinseigenschaften erfüllen. Für die Gemeinnützigkeit ist es unschädlich, wenn „eine Körperschaft ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer steuerbegünstigten Körperschaft zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwendet“ (vgl. § 58 Nummer 2 AO).

 

Welche Unterschiede gibt es zum unmittelbar tätigen Vereinen?

Unterschiedlich zu unmittelbar tätigen Vereinen müssen Fördervereine keine kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke durch eigene Tätigkeit verfolgen. Dein Verein kann auch dann gemeinnützig sein, wenn du ausschließlich Mittel für andere Körperschaften beschaffst. Solche anderen Körperschaften müssen wiederum entweder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts sein, welche die Mittel für ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke einsetzen.

 

Welche steuerlichen Vorteile hat ein Förderverein?

Wenn die „Gemeinnützigkeit“ bestätigt werden kann, fördert der Staat dein Verein durch steuerliche Begünstigungen. Es können die einzelnen Einnahmequellen deines Vereins von einer Besteuerung freigestellt werden. Es kann außerdem einer verminderten Steuerlast unterliegen.

Der gemeinnützige Förderverein unterliegt gleichen Besteuerung wie ein direkt tätiger Verein. Wegen einer Doppelstruktur erfolgt auch eine doppelte Inanspruchnahme der Gewerbe- und Körperschaftssteuerfreibeträge. Außerdem liegt die Umsatzfreigrenze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bei 35.000 EUR und es ist eine doppelte Nutzung der Kleinunternehmergrenze pro Jahr und Verein in der Höhe von 17.500 EUR möglich.

Die Einnahmen kann dein Verein aus dem ideellen Bereich, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der Vermögensverwaltung oder dem Zweckbetrieb erzielen.

 

 

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