Arbeitgeber sind immer auf der Suche nach Möglichkeiten, wie sie ihre Mitarbeiter zufriedenstellen und sie an das Unternehmen binden können. Dabei können sie zwar einem ein gutes Gehalt zahlen, doch Sachleistungen können Mitarbeiter Vorteile bieten, welche die Motivation steigern. Dabei kann ein Essenszuschuss besonders interessant sein. Wir klären auf.
Was ist ein Essenszuschuss?
Wenn du den gesamten Tag auf der Arbeit bist, benötigst du auch ein Mittagessen. Gesundes und ausgewogenes Essen ist dabei besonders hilfreich, wenn du danach wieder konzentriert arbeiten möchtest. Dabei kann der Essenszuschuss als Sachleistung des Arbeitgebers behilflich sein. Dieser Zuschuss dient als zusätzlicher Vorteil neben dem regulären Gehalt. Dadurch kannst du als Arbeitnehmer verbilligt oder sogar kostenlos Mahlzeiten erhalten. Nicht jedes Unternehmen hat eine eigene Kantine, weswegen auch Mahlzeiten außerhalb des Betriebes dazuzählen.
Hast du Anspruch auf einen Essenszuschuss?
Es besteht kein Anspruch auf einen Essenszuschuss für Arbeitnehmer. Es handelt sich um eine freiwillige Sachleistung von deinem Arbeitgeber. Ein Anspruch kann sich jedoch aus der betrieblichen Übung ergeben. Wurde dir der Essenszuschuss in deinem Arbeitsvertrag versprochen, so besteht ein Anspruch auf diese Sachleistung.
Wie kann das Essen bezuschusst werden?
Da viele Unternehmen keine eigene Kantine haben, können Essensmarken für die Mahlzeiten außerhalb des Betriebes genutzt werden. Essensmarken sind im Grund Gutscheine oder Schecks, die in bestimmten Restaurants eingelöst werden können. Auch eine Geldleistung an die externe Gaststätte ist möglich. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass dir als Arbeitnehmer der Essenszuschuss nicht in bar ausgezahlt werden soll.
Was ist steuerlich zu beachten?
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung gibt den amtlichen Sachbezugswert vor. Dabei wird dieser jährlich angepasst. Beim Frühstück liegt der Wert bei 1,87 EUR, beim Mittagessen bei 3,57 EUR und beim Abendessen bei 3,57 EUR (Stand 2022). Zudem muss beachtet werden, ob der Arbeitnehmer etwas dazu zahlt. Die Differenz zwischen dem amtlichen Sachbezugswert und der Zuzahlung des Arbeitnehmers ist als geldwerter Vorteil zu behandeln. Dabei wird die Zuzahlung vom Sachbezugswert abgezogen. Du kannst diesen geldwerten Vorteil auch pauschal mit 25 Prozent versteuern. Wird der geldwerte Vorteil pauschal besteuert, so fallen keine Sozialabgaben an. Dementsprechend handelt es sich nicht um einen geldwerten Vorteil, wenn du den Sachbezugswert selbst bezahlst.
Ein weiterer Aspekt ist der Zuschuss des Arbeitgebers. Zum Sachbezugswert kann der Arbeitgeber noch zusätzlich sowohl steuer- als auch abgabenfrei etwas hinzugeben. Der Arbeitgeber kann pro Essen maximal einen Essenszuschlag in Höhe von 6,67 EUR gewähren. Du kannst pro Tag jedoch nur einen Essenzuschlag für eine Mahlzeit bekommen.
Zusätzlich solltest du beachten, dass der Zuschuss nicht über dem Essenspreis liegen darf. Wurden dir zu viele Zuschüsse gewährt oder zu viel gezahlt, wird dies zurückgefordert.
Was ist der Vorteil gegenüber einer Gehaltserhöhung?
Eine Gehaltserhöhung betrifft in der Regel dein Bruttogehalt. Davon werden allerdings noch Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Mit einem höheren Bruttogehalt werden dann in der Regel auch höhere Steuerzahlungen nötig. Bei Sachleistungen wie dem Essenzuschuss steigt die Steuerbelastung in der Regel nicht an, wodurch dies zu einem großen Vorteil für Arbeitnehmer wird. Ein Essenszuschuss bleibt steuerfrei, wenn du als Arbeitnehmer den Sachbezugswert bezahlst und dir der Arbeitgeber den steuerfreien Zuschuss überlässt.