Essensmarken

Ein Arbeitgeber möchte in der Regel immer, dass die Arbeitnehmer zu 100 Prozent Leistung abliefern. Dafür ist es besonders wichtig, dass die Arbeitnehmer motiviert sind. Zudem müssen sich alle gut konzentrieren können. Es spalten sich die Meinungen zwischen Großraumbüros und kleineren Einzelbüros. Worüber sich allerdings alle einig sind, gesundes Essen und Verpflegung sind wichtig für die Konzentration. Als Zuschuss können Arbeitgebern ihren Mitarbeitern Essensmarken geben. Was das ist, erklären wir dir hier.

 

Was sind Essensmarken?

Dein Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern Barzuschüsse in Form von Essensgutscheinen oder Essensmarken geben. Restaurantschecks sind ebenfalls möglich. Du kannst diese Essensmarken in einer Gaststätte oder anderen Einrichtung zum Bezahlen verwenden. Es handelt sich hierbei um eine Sachleistung, die als zusätzlicher Vorteil zum Gehalt gesehen wird. Du kannst durch diesen Zuschuss sowohl verbilligtes als auch kostenloses Essen erhalten.

Neben den typischen Papiermarken können Essensmarken auch in digitaler Form ausgeteilt werden. Pro Tag und pro Mitarbeiter ist es Arbeitgebern erlaubt, bis zu 8 EUR aufzuwenden, damit diese Mahlzeiten bekommen. Zu beachten ist, dass dieses Essen nicht mit nach Hause genommen werden darf. Du darfst die Mahlzeiten in der Gaststätte oder am Arbeitsplatz essen.

Zudem gilt die Essensmarke für ein vollständiges Menü ähnlich eines Kantinenessens. Dabei ist eine Vorspeise und eine Hauptspeise umfasst.

 

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Können Lebensmittel mit Essensmarken gekauft werden?

Grundsätzlich kannst du diese 8 EUR, die der Arbeitgeber aufwendet, nur für Mahlzeiten nutzen, die du in einem Restaurant oder am Arbeitsplatz verzehrst. Dir können aber auch 2 EUR erstattet werden, wenn es sich um Lebensmittel handelt. Das ist beispielsweise bei Essen einer Fast-Food-Kette, Lebensmittel aus Lebensmittelgeschäften und Waren aus Bäckereien und Konditoreien möglich.

 

Welche Vorteile bieten Essensmarken?

Ein Mitarbeiter arbeitet dann gerne für ein Unternehmen, wenn er merkt, dass man wertgeschätzt wird. Arbeitgeber profitieren von motivierten und vor allem zufriedenen Mitarbeitern, da diese dem Unternehmen auch länger treu bleiben. Durch sogenannte Corporate Benefits werden Arbeitnehmer dazu motiviert, auch weiter dem Unternehmen treu zu bleiben, da die Vorteile und die Wertschätzung attraktiv sind.

 

Wer hat Anspruch auf Essensmarken?

Eine Essensmarke ist eine freiwillige Sachleistung von Arbeitgebern für seine Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass kein Anspruch auf Essensmarken besteht. Durch die betriebliche Übung oder den Arbeitsvertrag kann allerdings ein Anspruch entstehen.

 

Was ist zu beachten?

Damit die Essensmarke steuerfrei ist, darf sie nicht in Bar ausgezahlt werden, sondern in Form eines Gutscheins oder Schecks für eine Mahlzeit eingetauscht werden.

Der Sachbezugswert wird jedes Jahr angepasst. Aktuell (2022) liegt er für das Frühstück bei 1,87 EUR, für das Abendessen bei 3,57 EUR und für das Mittagessen bei 3,57 EUR. Der geldwerte Vorteil ist die Differenz zwischen Sachbezugswert und der zusätzlichen Zuzahlung. Dieser Vorteil wird mit 25 Prozent pauschal versteuern.

Der Arbeitgeber kann maximal 6,67 EUR pro Essen und pro Tag als Essenszuschlag dazu zahlen.

 

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