Erbschaftssteuer

Es gibt Situationen im Leben, die du am liebsten umgehen würdest. Ein Todesfall im Bekanntenkreis oder sogar in der Familie ist eine dieser Situationen. Nicht nur die Trauer ist belastend, auch sämtliche Entscheidungen müssen getroffen werden. Wenn du dann etwas geerbt hast, kommen noch ganz andere wichtige Angelegenheiten dazu. Beispielsweise die Erbschaftssteuer. Damit das nicht eine weitere Belastung ist, erklären wir dir hier alles, was du darüber wissen musst.

 

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Genau wie jedes andere Einkommen ist auch das Erbe zu besteuern. Die Höhe der Steuer, die du eventuell zahlen musst, hängt nicht allein von der Höhe des Erbes ab.

  • Wenn du erbst, musst du berechnen, wie hoch du darauf Steuern zahlen musst. Diese Steuerberechnung hängt vom Verwandtschaftsgrad sowie von der Höhe des Vermögens ab
  • Auch für die Erbschaftssteuer gibt es Steuerklassen. Insgesamt liegen die Steuersätze in diesen drei Steuerklassen zwischen 7 und 50 Prozent
  • Steuerliche Vergünstigungen sowie sachliche Steuerbefreiungen kannst du in manchen Situationen bewirken

 

Was kann die Familie entscheiden?

Der/Die Erblasser*in ist die Person, die das Erbe hinterlässt. Du weißt bereits, dass der Verwandtschaftsgrad bei der Berechnung deiner steuerlichen Belastung wichtig ist. Die Erbschaftssteuer wird anhand des Verwandtschaftsgrads vom Finanzamt bemessen. Wenn also ein*e nahe*r Angehörige*r verstirbt, soll es bei dir keine finanziellen Probleme auslösen.

 

Welche Freibeträge kannst du verwenden?

Auch bei der Erbschaftssteuer gibt es gewisse Freibeträge. Wenn dein*e Ehepartner*in oder dein*e eingetragene*r Lebenspartner*in verstorben ist, so kannst du den höchsten Steuerfreibetrag verwenden. Das bedeutet, dass du bis zu 500.000 EUR steuerfrei erben kannst. Grundsätzlich gilt, dass deine Freibeträge umso höher sind, je enger du mit dem/der Erblasser*in verwandt bist.

Für jedes Kind eines/einer Verstorbenen gilt der Freibetrag von 400.000 EUR. Dieser Freibetrag gilt auch für Enkel, wenn die Kinder des/der Erblasser*in bereits verstorben sind. Sollten diese allerdings noch leben, so steht einem/einer Enkel*in ein Freibetrag von 200.000 EUR zu. Wenn Eltern von ihren Kindern erben und auch wenn Urenkel erben, so ist der Freibetrag auf 100.000 EUR festgesetzt. Bei allen anderen Erben liegt der Freibetrag bei 20.000 EUR.

Zusätzlich gibt es gewisse Versorgungsfreibeträge, von denen Lebenspartner*innen und Kinder eines/einer Erblasser*in profitieren können, wenn diese auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

 

Welche Steuerklassen gibt es?

Du musst den Betrag versteuern, der über dem jeweiligen Freibetrag hinausgeht. Auch hier gibt es Steuerklassen:

  • Steuerklasse 1: Wenn du Ehepartner*in, eingetragene*r Lebenspartner*in, das Kind oder Stiefkind des/der Erblassers/in bist, erhältst du den günstigsten Steuersatz. Auch weitere enge Verwandte sind der Steuerklasse 1 zugehörig.
  • Steuerklasse 2: Unter anderem Geschwister, Geschwisterkinder sowie Stiefeltern, Stiefkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten erhalten die zweitgünstigsten Steuersätze. Diese Steuerklasse ist vor allem für entfernte Verwandte.
  • Steuerklasse 3: Solltest du nicht mit dem/der Erblasser*in verwandt sein, so gilt für dich der höchste Steuersatz.

 

Erbschaftssteuer

 

Wann musst du keine Steuer bezahlen?

Es wurden einige Ausnahmen formuliert, bei der die Erbschaftssteuer nicht anfällt.

Für Hausrat und beweglichen Gegenstände bist du als Angehörige*r steuerbefreit. Dies gilt aber nur für Angehörige der Steuerklasse 2 und 3 und auch nur bis zu einem Gesamtwert von 12.000 EUR.

Immobilien, die du selbst seit mindestens 10 Jahren bewohnst und in denen der/die Erblasser*in bis zum Tod ebenfalls selbst nutzte, musst du nicht versteuern. Dies gilt auch nur bei Erben aus der Steuerklasse 1 und wenn es sich um einen selbst genutzten Wohnraum handelt. Doch auch hier gibt es Beschränkungen. Bei Kindern des/der Verstorbenen darf die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter betragen, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Für Ehegatten und Lebenspartner*innen gibt es keine Beschränkungen.

 

Kannst du auch Schulden erben?

Neben Einkünften kannst du auch Verbindlichkeiten erben. In diesem Fall würde es sich empfehlen, das Erbe auszuschlagen, denn sonst erbst du Schulden. Du solltest das Erbe in jedem Fall prüfen lassen. Bis zu 6 Wochen nachdem du vom Erbfall Kenntnis genommen hast, kannst du das Erben noch ausschlagen.

 

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