Die aktuelle wirtschaftliche und politische Lage ist angespannt und sorgt für viel Unruhe. Immer mehr Belastungen bahnen sich bei Privatpersonen und Unternehmen an. Bereits während der Pandemie gab es schon Entlastungspakete, bei denen die Belastungen geringer ausfallen sollten. Mit dem Ukraine-Krieg und den steigenden Kosten wurde das Entlastungspaket 2022 von der Ampel-Koalition geplant.
Was ist das Entlastungspaket 2022?
Du hast bestimmt schon einen Brief vom Vermieter bezüglich der hohen Gaspreise erhalten. Eine Nachzahlung wird aus diesem Grund von vielen Menschen befürchtet. Dieses Entlastungspaket soll demnach die erhöhten Preise bezüglich des Stroms und Gas abfedern.
Was beinhaltet das Entlastungspaket 2022?
Bereits im zweiten Entlastungspaket wurde das 9-Euro-Ticket einmalig eingeführt. Zudem kam beispielsweise der Einmalbonus zum Kindergeld in Höhe von 100 EUR pro Kind. Jetzt wurden weitere Zuschläge und Entlastungen beschlossen. Auf Folgendes wurde sich geeinigt:
- CO2-Preis: Um die Umwelt zu schützen, sollte zum Januar 2023 der CO2 Preis pro Tonne auf fünf Euro ansteigen. Diese Preiserhöhungen wurden nun alle um ein Jahr nach hinten verschoben.
- Umsatzsteuer: Es wird bis zum 31.03.2024 eine Senkung der Umsatzsteuer auf Gasverbrauch geben. Die Umsatzsteuer soll in diesem Bereich auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie wird beibehalten.
- Nahverkehrsticket: Im zweiten Entlastungspaket wurde das 9-Euro-Ticket eingeführt. Jetzt soll der Nachfolger zwischen 49 und 69 EUR kosten.
- Strompreisbremse: Es wird eine Deckelung der Strompreise geplant.
- Bürgergeld: Zum Januar 2023 soll das Bürgergeld nun das Hartz-IV ersetzen. Für Alleinstehende ohne Kinder wird der Regelsatz von 449 EUR voraussichtlich um 50 EUR erhöht.
- Kindergeld: Hast du Anspruch auf Kindergeld, so erhöht sich dieses auch im Januar 2023 um 18 EUR. Für das erste, zweite und dritte Kind stehen dir dann 237 EUR pro Kind zur Verfügung.
- Kinderzuschlag: Auch der Kinderzuschlag wird erhöht. Es werden dir 250 EUR ausgezahlt.
- Fachschüler und Studenten: Es ist geplant, eine Sonderzahlung in Höhe von 200 EUR auszuzahlen.
- Homeoffice: Die Homeoffice-Pauschale ist nun entfristet, sodass du 5 EUR am Tag (maximal 600 EUR im Jahr) Werbekosten absetzen kannst.
- Rentner: Auch Rentner bekommen eine Energiepreispauschale von 300 EUR von der Rentenversicherung ausgezahlt.
- Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge: Ab Januar 2023 können die Rentenbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. So wird die Rente dann besteuert, wenn du sie ausgezahlt bekommst. Ebenfalls 2023 kannst du im Monat bis zu 2.000 EUR in einem Midi Job verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
- Wohngeld: Es wird eine Wohngeldreform geben, bei der zwei Millionen Menschen auf diese Leistung Anspruch haben werden. Beim Wohngeld werden ebenfalls Klima- und Heizkostenaspekte berücksichtigt. Es wird 2022 noch einen Heizkostenzuschuss geben, bei dem ein 1-Personen-Haushalt 415 EUR erhält und ein 2-Personen-Haushalt 540 EUR bekommt. Leben noch weitere Personen mit im Haushalt, so wird für jede weitere Person 100 EUR ausgezahlt.
- Steuerfreie Prämie: Bei zusätzlichen Zahlungen von Unternehmen an Beschäftigte sollen bis zu 3.000 EUR von der Steuer und den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit sein. Diese sehen die Koalitionspläne vor.