Im Steuerrecht gibt es so manche Pauschalen, die oft und gerne Anwendung finden. Eines der Gründe hierfür ist, dass du als Steuerzahler*in dann keine Belege aufbewahren musst. Wer kennt nicht die eine Kiste voller Belege und Rechnungen. Die Kiste, bei der du dir am Anfang des Jahres vornimmst, dass du diesmal rechtzeitig anfängst, sorgfältig zu sortieren und kein Chaos entstehen lässt. Und gleichzeitig ist es die Kiste, die dir kurz vor der Abgabefrist deiner Einkommensteuererklärung die meiste Arbeit macht. Doch bei einer Pauschale wie der Entfernungspauschale kannst du Steuern sparen und musst keine einzelnen Zettel, Belege und Quittungen aufbewahren. Wie du die Entfernungspauschale am besten nutzt, erfährst du hier.
Was ist die Entfernungspauschale?
Ob du sie „Entfernungspauschale“ oder „Pendlerpauschale“ nennst, ist irrelevant. Diese Begriffe sagen das Gleiche aus. Durch die Entfernungspauschale kannst du deinen Arbeitsweg zwischen deiner ersten Tätigkeitsstätte und deiner Wohnung absetzen. Wie so manch andere Pauschale mindert sie dein zu versteuerndes Einkommen und damit auch deine Steuerlast. Diese Regelungen werden im Paragrafen 9 des Einkommensteuergesetzes näher erläutert.
Du solltest wissen, dass du die Pendlerpauschale anwenden kannst, auch wenn du andere Verkehrsmittel für deinen Arbeitsweg verwendest. So kannst du von der Pendlerpauschale Gebrauch machen, wenn du mit deinem Fahrrad, Auto, Motorrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte gekommen bist.
Zudem ist die Entfernungspauschale unabhängig von deinen tatsächlichen Kosten. Solltest du also niedrigere Kosten haben, so kannst du trotzdem die komplette Pauschale anwenden.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale?
Du musst wissen, dass du nur für diejenigen Tage die Pauschale ansetzen kannst, an denen du tatsächlich gearbeitet hast und den Arbeitsweg auf dich genommen hast. Das bedeutet, dass Feiertage, Wochenenden, Krankheitstage und weitere Fehltage von deinen Arbeitstagen abgezogen werden, sofern du der Arbeit ferngeblieben bist.
Außerdem kannst du nur die einfache Fahrt berücksichtigen. Nehmen wir an, dein Weg zur Arbeit beträgt 10 Kilometer, so darfst du nur einmal diese 10 Kilometer ansetzen, auch wenn du noch eine Rückfahrt hattest.
Pauschal kannst du 30 Cent pro gefahrenen Kilometer absetzen. Das klingt zwar recht wenig, aber vor allem bei Pendlern ist das ein großer Posten der abzugsfähigen Werbungskosten. Ab 2021 gilt allerdings jetzt noch eine weitere Regelung. Du kannst nämlich jetzt noch viel mehr sparen, wenn du einen längeren Arbeitsweg hast. Beträgt dein Weg zur Arbeit weniger als 20 Kilometer, so wird sich für dich nichts ändern. Solltest du aber mehr fahren, kannst du ganze 35 Cent pro gefahrenen Kilometer absetzen. Diese Pauschale gilt allerdings erst ab dem 21. Kilometer.
Eine Einschränkung ist allerdings wichtig. Du darfst höchstens 4.500 EUR im Jahr als Entfernungspauschale absetzen.
Was machst du, wenn du an mehreren Orten arbeitest?
Die Pendlerpauschale klingt erst einmal nett, aber man redet hier von einer Pauschale für den einfachen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Du fragst dich begründeterweise, was du machen kannst, wenn du nicht nur eine Tätigkeitsstätte hast. In diesem Fall kannst du deine Fahrten als Dienstreise geltend machen. Für dich bedeutet das, dass du nicht nur die Entfernung absetzen kannst, sondern auch die Hin- und Rückfahrt.
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