Dienstlaptop

In den Zeiten der Covid-19-Pandemie wurde Homeoffice immer beliebter. Dabei wurde es umso wichtiger, dass die technischen Voraussetzungen gegeben waren. Nicht jeder Arbeitnehmer kann das eigene Laptop zum Arbeiten nutzen. In vielen Unternehmen ist neben dem Diensthandy auch ein Dienstlaptop üblich. Dabei kannst du diesen Laptop in vielen Fällen auch privat nutzen. Du solltest jedoch genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Wir klären auf.

 

Was ist ein Dienstlaptop?

Dein Arbeitgeber kann dir ein Dienstlaptop und ein Diensthandy zur Verfügung stellen. Der Hintergrund davon ist, dass du dann als Arbeitnehmer auch im Homeoffice und von unterwegs arbeiten kannst. Das kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn du unterwegs E-Mails versenden und empfangen musst oder du an einem anderen Arbeitsplatz arbeiten möchtest. Allgemein gesagt, ist es ein Laptop, dass dir für deine Arbeit im Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Demnach soll es für Arbeitszwecke verwendet werden.

Viele Arbeitnehmer denken, dass sie diesen Laptop ohne Regulationen auch privat nutzen dürfen. Du solltest jedoch wissen, dass ein Dienstlaptop in jedem Fall Eigentum des Arbeitgebers ist.

 

Kannst du den Dienstlaptop auch privat nutzen?

Man kann nicht pauschal sagen, ob ein Dienstlaptop immer privat genutzt werden darf. Ausschlaggebend ist, dass der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt. Diese private Nutzung kann vom Arbeitgeber auch angeboten werden, um die Arbeitsstelle attraktiver zu machen. Als Arbeitnehmer solltest du jedoch immer mit der privaten Nutzung warten, bis dir der Arbeitgeber dies erlaubt. Solltest du dich daran nicht halten, kann es auch zu einer Kündigung kommen. Ohne Absprache solltest du davon ausgehen, dass eine private Nutzung untersagt ist. Zudem ist eine private Nutzung in der Regel während der Arbeitszeit ebenfalls untersagt.

 

Darf dich dein Arbeitgeber überwachen?

Wenn dir nicht erlaubt ist, das Firmenlaptop privat zu nutzen, solltest du es auch nicht machen. Du fragst dich dann sicherlich, wie dein Arbeitgeber dies nachverfolgen kann. Dein Arbeitgeber darf keine privaten E-Mails oder Nachrichten lesen. Ihm ist es jedoch erlaubt, stichprobenartig das Surfverhalten der Arbeitnehmer zu betrachten. Das Persönlichkeitsrecht der Angestellten muss in jedem Fall sichergestellt sein. Solltest du deine Geräte auch privat nutzen können, so ist eine Überwachung in jedem Fall untersagt. Zudem dürfen keine Programme auf dem Laptop sein, die eine Überwachung der Angestellten gewähren.

 

Muss der Arbeitnehmer erreichbar sein?

Du musst nur außerhalb deiner Arbeitszeiten erreichbar sein, wenn in deinem Arbeitsvertrag eine Rufbereitschaft festgelegt wurde. Dies kann auch mündlich vereinbart sein. Sollte diese festgelegt sein, hast du auch Anspruch auf eine Vergütung.

 

Haftest du bei einer Beschädigung oder dem Verlust des Dienstlaptops?

Auch wenn du vorsichtig bist, kann es zu einem Diebstahl oder einer Beschädigung eines Dienstlaptops kommen. Du weißt bereits, dass der Dienstlaptop deinem Arbeitgeber gehört. Demnach hat der Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten verletzt hat. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Laptop gestohlen wurde, weil es in einem unverschlossenen Auto aufbewahrt wurde. Eine weitere Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch wäre eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung.

 

Musst du dein Dienstlaptop versteuern?

Wird dir ein Laptop überlassen, so ist dies in der Regel sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei. Dabei handelt es sich hierbei nicht um einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Ein Unternehmen kann die Anschaffung eines Laptops steuerlich als Betriebsausgabe absetzen.

 

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