Die Neuregelung der Grundsteuer wurde 2019 verabschiedet. Aus diesem Grund müssen nun alle Immobilien- und Grundstückseigentümer bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Alle sieben Jahre wird diese für eine Neubewertung wieder gefordert. Die Grundsteuer soll dann neu berechnet werden. Hierfür nehmen viele Bundesländer Deutschlands das Bundesmodell in Anspruch. Was das ist, erklären wir dir hier.
Was ist das Bundesmodell?
Durch die Länderöffnungsklausel können die Bundesländer Deutschlands vom Bundesmodell abweichen. Das Bundesmodell bleibt allerdings das gängigste Modell zur Ermittlung der Grundsteuer. Hier sind neben den aktuellen Bodenwerten auch die Gebäudeart, das Baujahr und die Mietpreise von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich soll die Verteilung der Grundsteuer nun eindeutig gerechter sein. Demnach wird weiterhin die Grundsteuer wertorientiert berechnet.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Um die Grundsteuer zu ermitteln, wird der Wert der Immobilien mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert werden.
Die Ermittlung des Immobilienwerts kann etwas kompliziert sein. Wesentliche Faktoren der Bodenrichtlinien müssen für den Grundbesitzwert bestimmt werden. Auch die Nettokaltmiete, die statistisch erhoben wird, spielt eine Rolle. Das Bundesfinanzministerium möchte die Gemeinden in Mietniveaustufen einteilen, die auf Grundlage der Informationen vom Statistischen Bundesamt erfasst werden. Zusätzlich sind auch für den Wert der Immobilie Informationen wie die Grundstücksgröße und die Art der Immobilie von Bedeutung.
Die Steuermesszahl soll des Weiteren stark gesenkt werden. Zudem wird ein zusätzlicher Abschlag von 25 % vorgesehen, damit der soziale Wohnbau sowie das genossenschaftliche Wohnen gefördert werden.
Der Hebesatz wird grundsätzlich von den Gemeinden bestimmt. Durch die Grundsteuerreform sollen die Hebesätze jedoch so angepasst werden, dass es auf das Gesamtaufkommen der Grundsteuer keine Auswirkungen gibt.
Was ist das Flächenmodell?
Zwar verwenden viele Bundesländer das Bundesmodell, manche haben sich jedoch dazu entschlossen, ein anderes Modell zu nutzen. Beim Flächenmodell ist die Fläche die Vergleichsgröße, um die Grundsteuer zu berechnen.
Warum muss die Grundsteuer nun verändert werden?
Für die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien wurden bis jetzt immer Einheitswerte verwendet. Grundsätzlich ist das nicht problematisch. Es wird dann allerdings verfassungswidrig, wenn die Einheitswerte vollkommen veraltet sind. In den neuen Bundesländern wurde beispielsweise Werte aus dem Jahr 1935 genommen, während die Einheitswerte der alten Bundesländer auf dem Stand von 1964 sind. Da diese Werte veraltet sind, führte es zu extremen Ungleichbehandlungen. Demnach müssen alle sieben Jahre nun die Immobilien und Grundstücke neubewertet werden.
Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?
Bist du Eigentümer von Immobilien und Grundstücken, so musst du bis zum 31. Oktober eine Feststellungserklärung online über Elster an das Finanzamt übermitteln.