Als Arbeitnehmer unterschreibst du einen Arbeitsvertrag, in dem dein Bruttogehalt geregelt ist. Du solltest jedoch auch wissen, dass du am Ende des Monats einen geringeren Betrag auf deinem Gehaltskonto finden wirst. Um zu verstehen, warum das der Fall ist, solltest du wissen, was der Bruttolohn ist. Wir klären dich auf.
Was ist der Bruttolohn?
Das Bruttogehalt ist grundsätzlich das Arbeitsentgelt. Als Arbeitnehmer steht dir dieses Bruttogehalt zu. Von diesem Entgelt werden noch die Steuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Solltest du dein Gehalt mit dem deiner Kollegen vergleichen wollen, so ist das Bruttogehalt entscheidend. Das liegt daran, dass die Abzüge von deiner persönlichen Situation abhängen. Wenn beispielsweise zwei Kollegen den gleichen Bruttolohn erhalten, kann der Nettolohn trotzdem unterschiedlich hoch ausfallen.
Für dich als Arbeitnehmer ist jedoch vor allem dein Nettogehalt entscheidend, da dieses dir im Monat für deine eigenen Ausgaben zur Verfügung steht.
Anders sieht das für den Arbeitgeber aus. Für diesen ist das Nettogehalt irrelevant. Du solltest wissen, dass jeder Arbeitnehmer dem Arbeitgeber höhere Kosten machen als lediglich der Bruttolohn.
Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?
Dein Arbeitgeber führt grundsätzlich für dich deine Steuern an das Finanzamt ab. Diese Steuern werden somit von deinem Bruttogehalt abgezogen. Wie hoch deine Steuern sind, hängt unter anderem von deiner Steuerklasse ab. Solltest du einer Kirche angehören, fallen auch Kirchensteuern an. Die Höhe der Kirchensteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zusätzlich kann ein Solidaritätszuschlag bezahlt werden müssen. Dieser Soli fällt allerdings nur bei einem höheren Einkommen an.
Neben der Steuer werden auch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Zu diesen Sozialversicherungsbeiträgen zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge werden jeweils zur Hälfte von deinem Bruttogehalt und demnach von dir bezahlt und zur Hälfte von deinem Arbeitgeber bezahlt.
- Krankenversicherung: Der Beitrag zur Krankenversicherung liegt derzeit bei insgesamt 14,6 Prozent. Zusätzlich muss der Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent bezahlt werden. Dein Beitragssatz als Arbeitnehmer liegt demnach bei 7,3 Prozent und 0,65 Prozent.
- Arbeitslosenversicherung: Insgesamt liegt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 2,4 Prozent. Von deinem Bruttogehalt werden 1,2 Prozent für diese Versicherung abgezogen.
- Pflegeversicherung: In der Regel liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 3,3 Prozent. Demnach trägst du 1,65 Prozent.
- Rentenversicherung: Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent. Da du die Hälfte davon bezahlen musst, liegt dein Beitragssatz bei 9,3 Prozent.
Was muss der Arbeitgeber zahlen?
Als Arbeitgeber muss man davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer hohe Kosten verursacht. Neben dem Bruttogehalt fallen auch Lohnnebenkosten an. Diese Kosten müssen in der Personalplanung genau kalkuliert und berücksichtigt werden.
Die Summe aller Lohnkosten für den Beschäftigten nennt man auch Arbeitgeberbrutto. Auf das Bruttogehalt wird regelmäßig der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Zusätzlich müssen auch die gesetzliche Unfallversicherung sowie Umlagen für beispielsweise Krankheitsfälle und Mutterschaft bezahlt werden.
Diese Extras sind in der Regel ca. 20 Prozent des Bruttogehalts.
Zu diesen regelmäßigen Extras können auch noch freiwillige soziale Leistungen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Darunter fallen Sachbezüge wie Jobtickets, aber auch Geschäftsfahrzeuge und vermögenswirksame Leistungen.
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