Beiträge

Im Alltag hörst du oft den Begriff „Beitrag“. Da hast du dich bestimmt gefragt, was Beiträge eigentlich sind. Häufig wird statt Rundfunkbeitrag auch Rundfunkgebühren gesagt. Diese Verwendung des Begriffs ist allerdings falsch. Rundfunkbeiträge sind Beiträge und keine Gebühren. Jetzt fragst du dich bestimmt, wo da der Unterschied ist. Keine Sorge, mehr dazu erklären wir dir hier.

 

Was sind Beiträge?

Beiträge gehören neben Steuern und Gebühren zu Abgaben. Anders als die anderen Abgaben sind Beiträge Zahlungen, die von jemanden erhoben werden, dem ein langfristiger Vorteil aus einer öffentlichen Einrichtung geboten wird. Irrelevant ist hier, in welchem Maß die Inanspruchnahme stattfindet. Das heißt, dass es auch genügt, wenn du nur die Möglichkeit hast, die Einrichtung zu nutzen, selbst wenn du das nicht machst.

 

Welche Beiträge gibt es?

Grundsätzlich sind Beiträge Abgaben, die du zahlen musst, wenn dir die Möglichkeit zur Verfügung gestellt wird, eine Leistung zu erhalten. Typische Beispiele dafür sind:

  • Rundfunkbeitrag
  • Straßenausbaubeiträge
  • Mitgliedsbeiträge in Vereinen

 

Was ist der Unterschied zwischen Gebühren und Beiträgen?

Der wichtigste Unterschied zwischen Gebühren und Beiträgen liegt bei der Nutzung der Leistungen. Gebühren sind Zahlungen für besondere Einzelleistungen der öffentlichen Hand. Diese Leistungen werden freiwillig oder gezwungenermaßen in Anspruch genommen. Hier ist eine tatsächliche Nutzung erforderlich, während bei Beiträgen die Möglichkeit der Nutzung nur erforderlich ist. Ein weiterer Unterschied ist, dass bei Beiträgen der gebotene Vorteil einer ganzen Gruppe angeboten wird und nicht nur einer individuellen Person.

 

Was ist der Unterschied zwischen Steuern und Gebühren und Beiträgen?

Der wohl entscheidendste Unterschied zwischen Steuern und Gebühren und Beiträgen ist die Zweckbindung. Während bei Gebühren und Beiträgen in der Regel eine Zweckbindung gegeben ist, ist die Zweckbindung bei Steuern verboten. Somit ist es auch irrelevant, ob eine öffentliche Einrichtung genutzt wird.

 

Beiträge

 

Welche Beiträge sind steuerlich absetzbar?

Wenn du dich in einem Verein angemeldet hast und gewisse Beiträge zahlen musst, fragst du dich bestimmt, ob diese Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar sind. Genau wie Spenden, können Mitgliedsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Dann werden sie als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung aufgenommen. Dafür muss das Institut, an die du diese Beiträge bezahlst auch steuerlich begünstigt sein. Hierfür gibt es bestimmte Vereinigungen, die begünstigt sind:

  • Politische Parteien:

Bei einer Zuwendung an politische Parteien kannst du diese auch steuerlich geltend machen. Wenn du als Ehepaar 3.300 EUR zahlst, werden diese Zuwendungen direkt zur Hälfte von deiner Steuerschuld abgezogen.

  • Unabhängige Wählervereinigungen:

Genau wie bei den Zuwendungen an politische Parteien, können die Zuwendungen zur Hälfte von der Steuerschuld abgezogen werden.

  • Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen:

Es ist wichtig, dass du diese Beiträge über eine Zuwendungsbestätigung nachweisen kannst. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kannst du sie in voller Höhe abziehen.

 

Ist der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich ist der Rundfunkbeitrag nicht steuerlich absetzbar. Wenn allerdings eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, zählt dein zweiter Rundfunkbeitrag als Arbeitsmittel. Das bedeutet, dass du diesen Beitrag als Werbungskosten in deine Steuererklärung aufnehmen darfst. Auch Unternehmen können die Rundfunkbeiträge steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.

 

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