Für ein Kind ist die Familie mit das Wichtigste. In der Gesellschaft wird einer Mutter und einem Vater immer gesagt, was für das eigene Kind am besten sein soll. Jede Situation ist anders und jede Familie trifft die eigenen Entscheidungen. Außenstehende müssen diese Entscheidungen weder verstehen noch beurteilen. Wenn die Familie die Möglichkeit auf eine Kinderbetreuung durch Familienmitglieder hat, so kann das auch steuerliche Vorteile haben. Wir klären dich auf.
Was ist mit einer Kinderbetreuung durch Familienmitglieder gemeint?
Du magst zwar bereits Elternzeit genommen haben, doch ein Kind braucht auch eine Betreuung nach dieser Zeit. Im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann das Kind beispielsweise in einer Kita untergebracht werden. Diese Betreuungskosten können steuerlich bis zum Höchstbetrag von 4.000 EUR im Jahr abgesetzt werden. Dafür muss allerdings das Kind nicht zwangsläufig von Erziehern betreut werden. Auch Familienmitglieder und Angehörige wie die Großeltern können die Fürsorge übernehmen. Eltern können den Großeltern somit einen Zuschuss zur Rente geben. Zu beachten ist, dass dieser Lohn versteuert werden muss. Du kannst keine Kosten absetzen, wenn der Angehörige im gleichen Haushalt lebt.
Ist eine Betreuung auf Minijobbasis möglich?
Da die Großeltern den Lohn versteuern müssen, wäre eine Alternative sinnvoll. Eltern können eine Betreuung auf Minijobbasis vereinbaren. So müssen Eltern nur einen kleineren Anteil der Steuern und Sozialabgaben pauschal an die Minijobzentrale abführen. Der Lohn darf dann nicht mehr als 520 EUR (Seit 01. Oktober 2022) betragen.
Was musst du beachten?
Bei einer Kinderbetreuung durch Familienmitglieder müssen klare Vereinbarung vorliegen, wenn du die Kosten absetzen möchtest. Ansonsten akzeptiert das Finanzamt diese Kosten nicht. Aus diesem Grund solltest du einen Vertrag aufsetzen, der die Betreuung inklusive Stundenanzahl, Lohn und Wochentage regelt. Das Finanzamt akzeptiert keine Barzahlungen. Überweise den Lohn am besten zeitnah. Bei Betreuungsgeldern sind die Kontrollen des Finanzamts sehr genau und gründlich.
Lohnt sich der Aufwand?
Wie bereits erwähnt, ist das Finanzamt besonders gründlich bei Betreuungsgeldern. Bei Abmachungen innerhalb der Familie ist es anders als bei Kitas. Es sind meist keine regelmäßigen Betreuungen, sondern eher gelegentliche. Eine genaue Verabredung und das Versteuern des Lohns können schnell zu kompliziert werden. Meistens lohnt es sich für viele Familien dann nicht, diese Kosten abzusetzen. Trotzdem können die Fahrtkosten abgerechnet werden. Bei einer unentgeltlichen Betreuung durch Familienmitglieder kann der Betreuende eine Rechnung für die Fahrten stellen. Durch Tankquittungen und Nachweisen sollten diese Fahrten dann belegbar sein. Zum Fremdvergleich können 30 Cent pro Kilometer festgelegt werden.