Eine Neubewertung von Grundstücken und Immobilien in Deutschland ist für die neue Grundsteuer von hoher Bedeutung. Aus diesem Grund sind Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Deutschland dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Wie die Grundsteuer in Berlin aussieht, erklären wir dir hier.
Das wichtigste über die Grundsteuer in Berlin:
Um die Grundsteuer neu zu bewerten, wird in Berlin das Bundesmodell verwendet. Genauso wie in anderen Bundesländern musst du hier bis zum 31. Oktober die Steuererklärung an das Finanzamt elektronischübermitteln. Der Unterschied beim Bundesmodell sind lediglich die Angaben, die in deiner Feststellungserklärung aufgenommen werden müssen.
Was ist neu?
Im Jahr 2019 wurde entschieden, dass die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Der Grund hierfür ist, dass die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer sogenannte Einheitswerte sind und diese sehr veraltet sind. Demnach wurde die Grundsteuer nicht gerecht verteilt und vergleichbare Immobilien und Grundstücke wurden unterschiedlich bewertet. Dies verstößt gegen das Gleichheitsgebot. Bis 2025 soll dann die neue Grundsteuer eingeführt werden. Eine Neubewertung soll alle sieben Jahre erfolgen, sodass eine solche ungleiche Verteilung der Grundsteuer nicht mehr vorkommt.
Wer muss eine Grundsteuererklärung in Berlin abgeben?
Damit die Grundsteuer in Berlin gerecht verteilt werden kann, muss auch hier eine Neubewertung der Grundstücke und Immobilien erfolgen. So musst du als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks bis zum 31. Oktober eine Grundsteuererklärung abgeben. Doch das ist nicht alles. Besitzt du mehrere unterschiedliche Grundstücke oder Immobilien, so musst du für jedes einzelne Grundstück eine Erklärung abgeben. Hier ist es irrelevant, ob du es selbst nutzt oder vermietest.
Auch als Erbbauberechtigter musst du in Erbbaurechtsfällen eine Grundsteuererklärung abgeben.
Welche Angaben musst du beim Bundesmodell machen?
Grundsätzlich musst du bestimmte allgemeine Angaben machen. Darunter unter anderem auch die Steuernummer sowie das zuständige Finanzamt und die Lage des Grundstücks. Diese Informationen findest du auf den bisherigen Schreiben des Finanzamtes.
Zudem musst du Angaben zur Flurstücknummer und der Grundstücksfläche machen. Diese Informationen lassen sich aus dem Grundbuchauszug oder dem Kaufvertrag entnehmen. Eine weitere Angabe, die du machen musst, ist der Miteigentumsanteil, welcher in der Teilungserklärung zu finden ist. Zudem musst du auch die Grundstücksart angeben.
Neben diesen allgemeinen Angaben musst du auch grundstücksbezogene Angaben in der Feststellungserklärung angeben. Hierzu zählen:
- Gebäudefläche
- Fläche des Grund und Bodens
- Baujahr des Gebäudes
- Nutzungsart
- Bodenrichtwert
Wer kann dir bei der Abgabe helfen?
Grundsätzlich muss die Grundsteuererklärung über das Elster-Portal abgegeben werden. Beachte jedoch, dass dir hierbei nur Menschen helfen dürfen, die dazu befugt sind. Lohnsteuerhilfevereine sind beispielsweise nicht dazu befugt, bei der Grundsteuer zu beraten.
Durch steuermachen erhältst du deine professionelle und individuelle Beratung durch Steuerexperten.