Steuerklasse 6

Grundsätzlich gibt es eine Lohnsteuerklasse für jede Lebenssituation. Egal ob du alleinstehend, verheiratet oder alleinerziehend bist, du kannst dich einer Steuerklasse zugehörig fühlen. Auch wenn du einen Nebenjob oder Zweitjob hast, gibt es eine Steuerklasse für dich. Wir erklären dir hier, was du über die Steuerklasse 6 wissen solltest.

 

Was ist die Steuerklasse 6?

Je nach Familienstand ordnet das Finanzamt die Steuerklassen zu. Du weißt bereits, dass es insgesamt sechs Steuerklassen gibt. Während die Steuerklasse 1 für ledige Arbeitnehmer ohne Kind ist, ist die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende da. Bist du jedoch verheiratet, so hast du die Wahl zwischen der Steuerklassenkombination der Steuerklasse 3 und 5 sowie der Steuerklasse 4. Alternativ kann auch die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt werden. In den einzelnen Steuerklassen hast du unterschiedliche steuerliche Vorteile.

Im Gegensatz zu den Steuerklassen 1 bis 5 hat die Steuerklasse 6 nichts mit deinem Familienstand zu tun. Für dich ist diese Steuerklasse nur relevant, wenn du einen Nebenjob hast. Übersteigen die Einkünfte deines Zweitjobs 450 EUR, so brauchst du neben deiner regulären Steuerklasse die Steuerklasse 6.

 

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Was ist mit einem Nebenjob gemeint?

In manchen Unternehmen ist es üblich, weniger als 40 Stunden in der Woche zu arbeiten. Um dann die restliche Zeit zu nutzen und noch etwas dazu zu verdienen, kannst du dir einen Nebenjob suchen. Bist du beispielsweise alleinerziehend, fällst du in die Lohnsteuerklasse 2. Diese Einkünfte werden demnach so versteuert und du kannst die dazugehörigen Freibeträge nutzen. Bei einem Nebenjob über die Steuerklasse 6 werden deine Einkünfte vollständig versteuert. Bei diesem Nebenjob ist es jedoch wichtig, dass es sich um Einkünfte über 450 EUR handelt. Erhältst du weniger als 450 EUR, handelt es sich um einen Minijob, der pauschal vom Arbeitgeber versteuert werden muss.

 

Welche Abzüge hast du?

Einkünfte, die über die Steuerklasse 6 versteuert werden, stammen aus einer zusätzlichen Tätigkeit. Voraussetzung ist demnach, dass du bereits ein Einkommen erhältst, auf das du bereits Freibeträge anwendest. Aus diesem Grund kannst du diese Freibeträge nicht mehr auf den Nebenjob anwenden. Das heißt jedoch nicht, dass du nicht unter Umständen eine Steuerrückerstattung bekommen kannst.

 

Was ist bei der Steuerklasse 6 zu beachten?

Wir raten dir, noch bevor du dich für einen Nebenjob entscheidest, abzuschätzen, wie hoch deine Abgaben sein werden. Da du in der Steuerklasse 6 keine Freibeträge anwenden kannst, solltest du dich fragen, ob sich ein Minijob eventuell mehr lohnen würde. Wenn du dich für einen Nebenjob entscheidest, solltest du deine niedrigeren Einkünfte der Steuerklasse 6 zuordnen.

 

Steuerklasse 6

 

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