Damit du weißt, welcher Einkommensart du zugehörig bist, solltest du die unterschiedlichen Einkommensarten kennen. Eine dieser Einkommensarten sind die gewerblichen Einkünfte. Diese gewerbliche Tätigkeit werden zu den Gewinneinkunftsarten zugeordnet. Was eine gewerbliche Tätigkeit ist, erklären wir dir hier.
Welche Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung gelten?
Die genaue Definition der Einkünfte aus Gewerbebetrieben befindet sich im Paragrafen 15 des Einkommensteuergesetzes. Hier sind auch wichtige Verwaltungsanweisungen zu erkennen. Im Gewerbesteuergesetz (GewStG) und in der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) lässt sich herauslesen, wie du die Gewerbesteuer ermittelst.
Was ist die Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit?
Im Paragrafen 15 Absatz 2 des Einkommensteuergesetz werden einige Merkmale des Gewerbebetriebs definiert.
- Selbständigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Nachhaltigkeit
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- Bei der Überschreitung des Rahmens der privaten Vermögensverwaltung
- Keine selbständige Tätigkeit
- Keine Land- und Forstwirtschaft
Um annehmen zu können, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, müssen bei Einzelunternehmen alle Voraussetzungen erfüllt werden, während bei Personengesellschaften Besonderheiten gelten.
Was ist die Steuerpflicht kraft Rechtsform?
Hier sollte man zwischen den Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterscheiden.
Kapitalgesellschaften:
Folgende Betätigungen werden unabhängig von der Art deiner Tätigkeit als Gewerbebetrieb behandelt.
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
- Europäische Gesellschaften
- Pensionsfonds- und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Genossenschaften (inkl. Europäische Genossenschaften)
Durch Befreiungsvorschriften des Paragrafen 3 des Gewerbesteuergesetzes kann die Gewerbesteuerpflicht ganz oder teilweise eingeschränkt werden.
Personengesellschaften:
Sollten alle Voraussetzungen für die gewerbliche Tätigkeit erfüllt sein, so sind die offenen Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) sowie andere Personengesellschaften immer Gewerbebetriebe.
Selbst wenn keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, kann es sich auch um ein Gewerbebetrieb handeln. Dies ist dann der Fall, wenn mehrere oder auch nur eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind und zusätzlich, wenn nur diese beziehungsweise nicht beteiligte Personen befugt sind, die Geschäftsführung zu leiten. Demzufolge kann die gewerblich geprägte Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt werden.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:
Sonstige juristische Personen des privaten Rechts unterliegen nach Paragraf 14 der Abgabenordnung mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Gewerbesteuer. Das ist jedoch nur der Fall, wenn im Paragrafen 2 Absatz 2 des Gewerbesteuergesetztes dies nicht genannt wurde.
Kraft gesetzlicher Definition ist demnach die Land- und Forstwirtschaft von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen.
Sind Arbeitsgemeinschaften gewerbliche Unternehmen?
In der Praxis kann es vor allen bei Bauunternehmen vorkommen, dass sich mehrere Unternehmen zusammenschließen, um Aufträge zu erfüllen. Dieser Zusammenschluss wird auch Arbeitsgemeinschaft genannt. Die Arbeitsgemeinschaften sind in aller Regel Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Somit sind diese Arbeitsgemeinschaften als Personengesellschaft ein gewerbliches Unternehmen.
Wenn die Arbeitsgemeinschaften den einzigen Zweck haben, einen Werklieferungsvertrag oder Werkvertrag zu erfüllen, so gilt die Arbeitsgemeinschaft nicht als Gewerbebetrieb. In diesem Fall gilt die Betriebsstätte dann anteilig insoweit als Betriebsstätte der Beteiligten.
Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht?
Weder der Beginn noch das Ende der Gewerbesteuerpflicht werden im Gewerbesteuergesetz ausdrücklich beschrieben. Gegenstand der Gewerbesteuer ist im Gegensatz zur Einkommensteuer der Gewinn, der auf den laufenden Betrieb entfallen ist und auf die eigenen gewerblichen Leistungen zurückzuführen ist.