Gewinneinkunftsarten

Du erzielst Einkünfte, weißt aber nicht, zu welcher Einkunftsart du diese Einkünfte zählen kannst? Zur Ermittlung deines zu versteuernden Einkommens ist es wichtig, dass du deine Einnahmen den Einkunftsarten zuordnen kannst. Je nachdem, welche Einkünfte du erzielst, kannst du gewisse Ausgaben abziehen. Hier sind vor allem zwei Begriffe essenziell. Zum einen Gewinneinkunftsarten und zum anderen Überschusseinkunftsarten. Was der Unterschied ist und was du beachten musst, erklären wir dir hier.

 

Was sind Gewinneinkunftsarten?

Zu den Gewinneinkunftsarten zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Hier wird weiter differenziert, wie man das Einkommen errechnen kann.

Bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft kannst du buchführungspflichtig sein, dann musst du eine Bilanz aufstellen. Andernfalls lässt sich dein Gewinn durch Durchschnittssätze bestimmen.

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieben sind Gewinneinkunftsarten. Auch hier kannst du buchführungspflichtig sein. Dann wärst du dazu verpflichtet, anhand einer Bilanz deine Gewinne darzustellen. Entfällt die Buchführungspflicht, musst du anhand einer Einnahmeüberschussrechnung deine Gewinne ermitteln.

Wenn du Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielst und somit Selbständig bist, bist du nicht dazu verpflichtet, Bücher zu führen, du darfst es allerdings freiwillig machen. Typischerweise werden die Gewinne bei Selbständigen allerdings durch die Einnahmeüberschussrechnung ermittelt.

 

Welche Einkunftsarten gibt es?

Gewinneinkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Überschusseinkunftsarten:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

 

Gewinneinkunftsarten

 

Was ist der Unterschied zwischen Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten?

Bei den Überschusseinkunftsarten werden meistens von deinen Einnahmen die Werbungskosten abgezogen. Das bedeutet, dass bei den Überschusseinkünften, wie der Name schon sagt, der Überschuss und nicht der Gewinn ermittelt wird. Bei den Gewinneinkunftsarten gibt es grundsätzlich die Gewinnerzielungsabsicht. Bei den Überschusseinkunftsarten wird prinzipiell das Zuflussprinzip sowie das Abflussprinzip angewendet. Das bedeutet, dass in der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigt werden muss, wann die Einnahmen zugeflossen sind und wann Werbungskosten abgeflossen sind. Wenn du eine Bilanz erstellen musst, sind deine Einnahmen und Ausgaben abzugrenzen. Grundsätzlich wird zwischen Überschusseinkünften und Gewinneinkünften unterschieden, da diese eine unterschiedliche Einkünfteermittlung haben.

 

Wie berechnest du dein zu versteuerndes Einkommen?

Zunächst erhältst du Einnahmen. Diese Einnahmen müssen zu den sieben Einkunftsarten zu geteilt werden. Das ist wichtig, da für die Einkunftsarten unterschiedliche Freibeträge und Grenzen gelten. Wenn deine Einnahmen zu den Gewinneinkünften zählen, kannst du die jeweiligen Betriebsausgaben abziehen.

Bei Einnahmen durch Überschusseinkünfte musst du deine jeweiligen Werbungskosten abziehen. Hierdurch erhältst du deine jeweiligen Einkünfte. Nachdem du diese Einkünfte zusammenaddierst, erhältst du die Summe deiner Einkünfte.

Hier werden gegebenenfalls der Altersentlastungsbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgezogen, um den Gesamtbetrag der Einkünfte zu erhalten. Davon werden im Anschluss der Verlustabzug, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen, um dein Einkommen zu berechnen.

Von deinem Einkommen werden nun nur noch der Kinderfreibetrag, die Kinderbetreuungskosten und der Härteausgleich abgezogen, um dein zu versteuerndes Einkommen zu erhalten. Dieses zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für deine Einkommensteuer.

 

 

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