Erträge

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden oft Begriffe wie Erträge, Einzahlungen und Einnahmen verwendet. Nicht selten kommt es dann vor, dass diese Begriffe synonym verwendet werden. Da Erträge allerdings grundlegende Unterschiede zu Einnahmen und Einzahlungen haben, solltest du genau wissen, was Erträge wirklich sind. Aber keine Sorge, hier erfährst du alles, was du über Erträge wissen solltest.

 

Was sind Erträge?

Erträge sind grundsätzlich Werterhöhungen des Nettovermögens in deinem Unternehmen. Du fragst dich jetzt bestimmt, was „Nettovermögen“ bedeuten soll. Darunter versteht man die Differenz zwischen deinen Schulden und deinem Vermögen. Demzufolge entspricht das Nettovermögen auch dem Eigenkapital. Vor allem deine Umsatzerlöse, doch auch Zinserträge und betriebliche Erträge stellen Erträge dar.

 

Was ist der Unterschied zwischen Erträgen und Einnahmen?

Wie bereits erklärt, solltest du zwangsläufig den Unterschied zwischen Einnahmen und Erträgen kennen.

Du weißt bereits, dass Erträge, Erhöhungen des Betriebsvermögens oder Kapitals sind, die betrieblich veranlasst sind. Das wiederum bedeutet, dass diese Erhöhungen genau einem Geschäftsjahr oder einem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden können, in dem sie wirtschaftlich gehören. Aufwendungen sind das Gegenstück zu Erträgen.

Im Gegensatz dazu sind Einnahmen die Gegenwerte für veräußerte Vermögensgegenstände, sonstige Geldzugänge sowie erbrachte Leistungen eines Unternehmens. Somit betreffen Einnahmen die Finanzierungsrechnung. Ausgaben sind hier das Gegenstück zu den Einnahmen. Somit mindern Ausgaben auch den Bestand an Finanzmitteln.

Demzufolge kannst du erkennen, dass Erträge und Einnahmen nicht immer deckungsgleich sind. Trotzdem ist es in der Praxis manchmal schwer, diese beiden Begriffe voneinander abzugrenzen.

 

Wie hoch fallen deine Steuern auf Kapitalerträge aus?

Pauschal unterliegen fast alle Kapitalerträge der Abgeltungssteuer. Diese liegt derzeit bei 25 Prozent. Zuzüglich kommt gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent dazu. Insgesamt sind das nun 26,375 Prozent. Wenn du Kirchenmitglied bist, fällt die Kirchensteuer an. In Bayern liegt diese bei 9 Prozent. Im Paragrafen 35d des Einkommensteuergesetzes kannst du die gesetzlichen Regelungen der Kapitalertragsteuer und im Paragrafen 20 des Einkommensteuergesetzes die Regelungen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nachlesen.

Du musst dich allerdings nicht sorgen, denn diese Steuern werden in Deutschland anonym von Banken und Versicherungen an das zuständige Betriebsfinanzamt abgeführt. Somit sind in diesen Fällen die Dividenden, Zinsen und Gewinne aus den Fonds- und Aktienverkäufen abgeltend versteuert. Für dich heißt das, dass du das nicht mehr extra in deiner Steuererklärung angeben und auch nicht mehr die Anlage KAP ausfüllen musst. Somit musst du dich nicht mehr darum kümmern.

Natürlich heißt das nicht, dass du die Anlage KAP nicht brauchst. In manchen Fällen ist es notwendig, dass du die Anlage KAP ausfüllst, damit du bezahlte Abgeltungssteuer wieder zurückbekommst, wenn du zu viel bezahlt hast.

Freistellungsaufträge sowie das System mit Abgeltungssteuer ist nur bei Erträgen möglich, die in Deutschland deinem Konto oder Depot gutgeschrieben werden. Du solltest aber auch beachten, dass ausländische Finanzinstitute für dich keine Steuer an das Finanzamt abführen. Das bedeutet, wenn du in Deutschland wohnhaft bist und Kapitalerträge bei ausländischen Banken erzielst, so musst du diese Erträge in deiner Steuererklärung verschriftlichen. Nachträglich wird dann die Kapitalertragsteuer vom Finanzamt abgezogen.

Der ausländische Staat behält oft auch Quellensteuer ein, wenn du ausländische Aktien oder Fonds hast. Wie hoch diese Quellensteuer ist, hängt vom Land ab. In vielen Fällen darf dann deine Depotbank in Deutschland auch 15 Prozentpunkte auf deine deutsche Abgeltungssteuer anrechnen. Du kannst dir unter Umständen dann den restlichen Betrag vom ausländischen Staat erstatten lassen.

 

Würde sich eine Übertragung der Kapitalerträge auf Kinder lohnen?

Die Vermögensübertragung auf Kinder aus ertragsteuerlichen Gründen ist durch die Abgeltungsteuer unattraktiv geworden. Unabhängig von der Höhe deiner Einkünfte ist der Abgeltungssteuersatz für jeden gleich. Eine Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags könnte für Kinder beantragt werden, doch auch das ist keine gute Lösung. Das Finanzamt beschäftigt sich in diesen Fällen dann sicherlich intensiv damit, ob eine anzuerkennende Übertragung vorliegt.

 

Was ist ein automatisierter Kontenabruf durch das Finanzamt und andere Behörden?

Inländische Kreditinstitute sind zum Zwecke eines Kontenabrufs verpflichtet, Stammdaten anzulegen. Diese Stammdaten werden in einer Datei für jedes inländische Depot oder Konto angelegt. Sowohl Kontostände als auch Kontobewegungen sind nicht Teil dieser Daten. Grundsätzlich können diese Daten jedoch durch ein Auskunftsersuchen bei der Bank nachgefragt werden. Dieses Auskunftsersuchen ist nach dem Paragrafen 92 Satz 2 Nr. 1 der Abgabenordnung und dem Paragrafen 93 Absatz 1 der Abgabenordnung möglich. Zu den Stammdaten gehören:

  • Kontonummer
  • Datum der Auflösung des Kontos
  • Datum der Einrichtung des Kontos
  • Name des Kontoinhabers
  • Geburtsdatum des Kontoinhabers
  • Name eines Verfügungsberechtigten oder wirtschaftlich Berechtigten
  • Geburtsdatum eines Verfügungsberechtigten oder wirtschaftlich Berechtigten

 

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