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Auch als Azubi oder Azubine zahlst du Steuern an den Fiskus und kannst diese sparen. Wie das geht, erzählen wir dir hier!
Müssen Azubis Steuern zahlen?
Es kommt darauf an! Ob du als Auszubildende*r Steuern zahlen musst, hängt von zwei Faktoren ab: deiner Lohnsteuerklasse und deiner Ausbildungsvergütung. Wenn du in der Lohnsteuerklasse I bist und weniger als 1.120 EUR brutto (stand 2021) verdienst, dann musst du tatsächlich keine Steuern zahlen.
Du darfst also die Grundfreibetragsgrenze von 9.744 EUR nicht überschreiten. Du zahlst also keine Steuern, sofern du:
- Monatlich weniger als 1.120 EUR Brutto verdienst
- Jährlich unter der Freibetragsgrenze von 9.744 EUR liegst
- Keine Vergütung für deine Ausbildung erhältst
Welche Steuern müssen Azubis zahlen?
Fällt deine Ausbildungsvergütung höher aus, so musst du wie jede*r normale*r Arbeitnehmer*in Steuern zahlen. Dazu gehören Lohn- und Kirchensteuer.
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich grundsätzlich nach deiner Lohnsteuerklasse. Wenn du ledig bist und keine Kinder hast, wirst du in der Regel in die Lohnsteuerklasse I eingeteilt.
Die Kirchensteuer musst du erst dann zahlen, wenn du tatsächlich einer Kirche angehörst. Die Kirchensteuer liegt in der Regel zwischen 8 und 9 Prozent je nach Bundesland.
Ein Solidaritätszuschlag musst du für gewöhnlich nicht zahlen.
Welche Sozialabgaben müssen Azubis zahlen?
Zu den üblichen Sozialabgaben gehören:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Die Sozialabgaben liegen bei 40 Prozent deiner Ausbildungsvergütung. Davon zahlst du 20 Prozent selbst und weitere 20 Prozent übernimmt dein*e Arbeitgeber*in. Nach dem Abzug der Sozialabgaben und ggf. Steuern bleibt dir dein Netto-Lohn übrig.
Was kannst du als Azubi von der Steuer absetzen?
Zahlst du die Lohnsteuer, so lohnt sich eine Steuererklärung für dich. Als Azubi*ne kannst du folgende Ausbildungskosten von der Steuer absetzen:
- Umzugskosten
- Fahrtkosten zur Berufsschule und Ausbildungsstätte
- Kosten für Lernmaterialien und Arbeitsmittel
- Ausgaben für deine Bewerbungen
- Zweitwohnungskosten am Ausbildungsort
- Gebühren für Prüfungen, Lehrgänge und Zulassung
Aber auch wenn deine Einnahmen geringer als deine Ausbildungskosten ausfallen und du tatsächlich keine Steuern zahlst, ist eine Steuererklärung nicht sinnlos. Hast du aufgrund deiner Ausbildung zu hohe Kosten und demnach einen Verlust, so kannst du diese Verluste in das nächste Steuerjahr übertragen.
Mit dem Verlustvortrag kannst du also deine Verluste einfach in die Zeit nach der Ausbildung übertragen, wo du dann tatsächlich steuerpflichtige Einkünfte erzielst.
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