Scheidung

Frisch geschieden? Mit der Scheidung kommen viele Veränderungen. Unter anderem sollst du und dein*e Ex-Partner*in sich auf die steuerrechtlichen Auswirkungen vorbereiten. Was du über das Thema wissen musst, erzählen wir dir hier!

 

Unterhaltsansprüche bei der Scheidung

Bist du geschieden oder lebst du mit deinem/r Partner*in getrennt, so kannst du auf Antrag bis zu 13.805 EUR für die Unterhaltsaufwendungen steuerlich geltend machen. Der Betrag kann mit der Zustimmung des/r Empfängers*in als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.

Als Empfänger*in musst du die Zahlungen als sonstige Einkünfte versteuern.

Stimmt der/die Empfänger*in dem Abzug nicht zu, so kannst du die Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 8.652 EUR geltend machen. Die Ausgaben musst du als außergewöhnliche Belastung in deine Steuererklärung eingeben.

 

Kindergeld und Kosten, die in einem Zusammenhang mit Kindern steht

Lebt das gemeinsame Kind in deinem Haushalt, so steht dir der Anspruch auf das Kindergeld zu.

Entstehen dir Kosten bei dem Umgangskontakt, so kannst du diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Zu solchen Kosten zählen beispielsweise:

  • Sonderbedarf, das zusätzlich zu dem Kinderunterhalt gezahlt wird
  • Fahrtkosten um das Kind abzuholen oder zu besuchen
  • Bereitstellen von Fahrrad, Spielzeug, Sandkasten für die Besuchsdauer
  • Bereitstellen von Kleidung für die Besuchsdauer
  • Anteilige Kosten für die Miete, Heizkosten und Nebenkosten für das Kinderzimmer
  • Bereitstellen eines Kinderbettes, Bettwäsche
  • Anschaffungskosten
  • Briefwechsel und Telefonate mit dem Kind
  • ZusatzkostenB. für Unterricht oder Nachhilfe
  • Porto- und Telefonkosten zur Vereinbarung der Besuchstermine
  • Kosten für die Verpflegung des Kindes während des Besuchs

 

Scheidung

 

 

Gemeinsame Veranlagung

Im Steuerrecht kommt es hauptsächlich auf die tatsächliche Trennung der Ehepartner an. Beendest du deine Ehe im zivilrechtlichen Sinn, so kann es zu der getrennten Veranlagung kommen.

Lebt ihr erst mal getrennt, so könnt ihr euch eigenständig zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung entscheiden.

 

Aufwendungen für die Scheidung

Die Kosten, die unmittelbar mit der Beendigung deiner Ehe stehen, kannst du als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Die Kosten für den Scheidungsprozess sind allerdings seit 2013 nicht mehr abzugsfähig.

 

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