Als Verein wird ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes bezeichnet. Ein Verein müsste eine körperschaftliche Verfassung, Vorstand und Mitgliederversammlung als Organe und einen Gesamtnamen haben.
Um Steuerfolgen beurteilen zu können, müsstest du zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen unterscheiden, da diese jeweils unterschiedliche Steuerfolgen greifen. Außerdem wird zwischen einem rechtsfähigen Verein und dem nicht-rechtsfähigen Verein unterschieden.
Welche Vereinsformen gibt es?
- Wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Vereine
- Der eingetragene Verein
- Der nicht eingetragene Verein
Arten von Vereinen
Nach Walther Müller-Jentsch werden die Vereine in drei Gruppen unterteilt:
- Selbstzweck-Vereine
- Ideelle Vereine
- Selbst-/Fremdhilfevereine
Weiter listet Müller-Jentsch folgende Vereinsarten auf:
- Sportvereine
- Traditionsvereine (Schützen-, Bürger- oder Heimatvereine)
- Umwelt- und Naturschutzvereine
- Hobbyvereine (Kegelklubs, Tierzüchtervereine etc.)
- Kulturvereine (Kunstvereine, literarische Gesellschaften etc.)
- Weltanschauungsvereine
- Musische Vereine (Musik, Tanz, Gesang etc.)
- Selbsthilfevereine (Drogensucht, spezifische Krankheiten, Alkoholismus etc.)
- Förder- und Trägervereine
- Karitative und humanitäre Vereine
Welche Voraussetzungen muss ein Verein erfüllen?
Ein eingetragener Verein muss mindestens 7 Mitglieder haben. Die Gründer*innen müssen volljährig sein. Ein Verein muss eine Satzung haben, die den Namen, den Sitz des Vereins, seinen Zweck, Mitgliedereintritt und -austritt bestimmen, die Bildung des Vorstandes und die Beitragspflicht festlegen. Der Verein müsste ins Vereinsregister eingetragen werden.
Der Zweck deines Vereins darf nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein.
Vereine und Steuern
Gemeinnützige Vereine werden auch Idealvereine genannt. Diese werden nicht mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, gegründet. Ein nicht gemeinnütziger Verein verfolgt wirtschaftliche Interessen. Daher unterliegen die nicht gemeinnützigen Vereine wie andere Wirtschaftsunternehmen einer unbeschränkten Besteuerung.
Als „gemeinnützig“ wird dein Verein erst dann eingestuft, wenn der Vereinszweck gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Natur ist. Der Zweck muss selbstlos, unmittelbar und ausschließlich verfolgt und in der Satzung festgelegt werden.
Kannst du die Gemeinnützigkeit deines Vereins beweisen, so fördert der Staat deinen Verein durch steuerliche Begünstigungen. Einzelne Einnahmequellen deines Vereins können demnach von einer Besteuerung freigestellt werden oder einer verminderten Steuerlast unterliegen. Die Einnahmen kann dein Verein aus der Vermögensverwaltung, aus dem ideellen Bereich, aus dem Zweckbetrieb oder aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielen.
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