Wenn du an Steuern denkst, fällt dir meist in erster Linie die Einkommensteuer ein. Doch auch die Gewerbesteuer ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Steuerrechts. Vor allem für die Gemeinden ist die Gewerbesteuer als Einnahmequelle sehr wichtig. Durch die regionalen Unterschiede der Hebesätze ist die Gewerbesteuer allerdings sehr stark kritisiert.
Bist du gewerbesteuerpflichtig?
Nicht jede*r Gewerbetreibende*r oder Unternehmer*in muss grundsätzlich die Gewerbesteuer zahlen. Auch hier gibt es einige Ausnahmen, die zu beachten sind. Wenn du als Freiberufler*in tätig bist, kannst du ein Gewerbe betreiben. Trotzdem arbeitest du als Freiberufler*in in einem Angestellten-Verhältnis. Aus diesem Grund musst du keine Gewerbesteuer bezahlen. Außerdem bist du von der Steuerpflicht befreit, wenn der Jahresgewinn des Unternehmens nicht über dem Freibetrag von 24.500 EUR liegt. Dasselbe gilt auch für Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Diese bestimmten Freibeträge musst du somit nicht versteuern. Alle weiteren Gewinne, die über dem Freibetrag liegen, unterliegen der Gewerbesteuer.
Wie berechnest du die Gewerbesteuer?
Zunächst solltest du deinen Gewinn aus dem laufenden Gewerbebetrieb ermitteln. Kürzungen und Hinzurechnungen korrigieren anschließend deinen Gewinn. Von diesem entstandenen Gewerbeertrag ziehst du dann den Freibetrag ab. Nun kommt die Steuermesszahl von 3,5 Prozent ins Spiel. Nachdem du vom Gewerbeertrag deinen Freibetrag abgezogen hast, multiplizierst du dieses Ergebnis mit der Steuermesszahl und errechnest den Steuermessbetrag. Dieser Steuermessbetrag wird dann mit einem Hebesatz multipliziert. Dieser Hebesatz ist von deiner Gemeinde abhängig. Das Ergebnis dieser Rechnung ist dann die Höhe der Gewerbesteuer.
Wie führst du die Gewerbesteuer ab?
Wie du bereits weißt, musst du dein Gewerbe beim Finanzamt anmelden. Durch diese Gewerbeanmeldung kann das Finanzamt dein erwartendes Einkommen einsehen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist dann für dich in einem Schreiben vom Finanzamt erkennbar. Auch die Berechnung der Gewerbesteuer und den genauen Betrag, den du bezahlen musst, ist in diesem Gewerbesteuermessbescheid aufgeführt. Du musst deine Gewerbesteuer im Voraus durch die Gewerbesteuervorauszahlungen quartalsweise tätigen. Diese Vorauszahlungen werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November fällig.
Die Berechnung der Gewerbesteuer ist zwar recht kompliziert, trotzdem kannst du hohe Gewerbesteuerbeträge vermeiden. Da du bereits weißt, dass die Gewerbesteuer auch von Hebesätzen abhängig ist, solltest du dich informieren, wo diese möglichst niedrig sind. Es ist auch sehr sinnvoll, deine Tätigkeiten strikt zu trennen. So solltest du freiberufliche Tätigkeiten von gewerblichen trennen. Einzelne Punkte können die Höhe der Steuer sehr beeinflussen. Diese Wechselwirkungen lassen sich gut erkennen und eventuelle umgehen.
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