Du bist Student*in, hast gerade keine Einkünfte oder nur sehr geringe und fragst dich, ob es sich lohnen würde eine Steuererklärung abzugeben? Hier geben wir dir ein paar Gründe, warum es sich lohnt auch als Student*in eine Steuererklärung abzugeben.
Als Vollzeit Student*in ohne Nebenjob oder Werkstudentenstelle beziehst du prinzipiell keine Einkünfte. Trotzdem kann eine Einkommensteuererklärung für dich in Zukunft sinnvoll sein.
1. Für Studenten gelten auch Pauschalen:
Es ist für viele anstrengend und aufwendig Belege zu sammeln und zu sortieren. Als Student*in werden dir gewisse Pauschalen zur Verfügung gestellt, bei denen du keine Belege vorweisen musst. So kannst du beispielsweise von der Pendlerpauschale profitieren.
2. Verlustvortrag:
Du bist Vollzeitstudent*in und hast kein Einkommen aber Ausgaben, dann können diese Verluste Steuerersparnisse einbringen. Verluste werden dir angerechnet und beim ersten Einkommen mitberücksichtigt und so kannst du in der Zukunft Steuern sparen. Das gilt allerdings nur bei einem Zweitstudium, aber keine Sorge auch für das Erststudium ist gesorgt.
3. Sonderausgaben:
Als Student*in im Erststudium kannst du gewisse Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Ein Erststudium ist, wenn du vor deinem Studium keine Ausbildung und kein Studium abgeschlossen hast. Sonderausgaben müssen in dem Jahr auf das Einkommen verrechnet werden, in dem sie entstehen. Das heißt, wenn du eine Werkstudentenstelle hast, kannst du Ausbildungskosten als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung berücksichtigen.
4. Werbungskosten:
Wenn du im Zweitstudium bist, das heißt, wenn du beispielsweise deinen Master machst bzw. vor deinem Studium eine Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du gewisse Werbungskosten absetzten. Wenn du kein Einkommen hast, entstehen gewisse Verlustvorträge. Wenn du allerdings beispielsweise als Werkstudent*in arbeitest, kannst du neben den Werbungskosten für deine Arbeit auch Werbungskosten für dein Studium absetzen. Somit sparst du dir mehr Steuern.
5. Grundfreibetrag:
Wenn du beispielsweise ein so geringes monatliches Einkommen hast, dass du unter 9.744 EUR im Jahr kommst, musst du grundsätzlich keine Steuern zahlen. Bei einem monatlichen Einkommen über 450 EUR und somit über 5.400 EUR im Jahr, werden dir gewisse Steuern abgezogen, die du dann allerdings nach einer Steuererklärung zurückbekommst.
6. Arbeitsmittel:
Wenn du deinen Laptop mehr als 10 Prozent für dein Studium verwendest, kannst du diesen zu dem Anteil von der Steuer absetzen, den du ihn für dein Studium verwendest. Auch sämtliche andere Arbeitsmittel kannst du absetzen
7. Doppelte Haushaltsführung:
Wenn du für dein Studium einen zweiten Wohnsitz in der Nähe deiner Universität oder Ausbildungsstätte benötigst, aber dein Erstwohnsitz eigentlich in deinem Heimatort ist, kannst du gewisse Ausgaben absetzen. So kannst du beispielsweise auch hier diese Fahrtkosten absetzen.
8. Fahrtkosten:
Wie für Angestellte, kannst du auch eine Pendlerpauschale absetzen. 30 Cent pro Entfernungskilometer für die Fahrt kannst du geltend machen.
9. Studienreise:
Bei einer Reise im Zusammenhang mit deinem Studium, kannst du diese Ausgaben steuerlich absetzen. Du musst lediglich nachweisen können, dass die Reise aufgrund deines Studiums für dich sinnvoll war. Als Kunststudent solltest du beispielsweise Museumsbesuche nachweisen können.
10. Ausbildungskosten:
Auch weitere Kosten im Zusammenhang zum Studium kannst du geltend machen. So kannst du beispielsweise Telefon und Internetkosten mit 20 EUR im Monat absetzen. Auch deine Semestergebühren und Semesterbeiträge kannst du absetzen. Wenn du aufgrund deines Studiums umziehst, kannst du auch deine Umzugskosten geltend machen.
Natürlich müssen Studierende ohne Einkommen oder mit einem geringen Einkommen keine Steuererklärung anfertigen. Doch grundsätzlich lohnt es sich immer eine Steuererklärung zu machen.