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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland gehen einer Nebentätigkeit nach. Auch der Staat möchte dabei einen Teil haben, deshalb müssen deine Nebeneinkünfte oft versteuert werden. In diesem Beitrag erzählen wir dir, wie du deine Nebeneinkünfte richtig versteuerst und was du rund um das Thema wissen musst.
Sind meine Nebeneinkünfte steuerpflichtig?
Aus der steuerlichen Sicht macht es keinen Unterschied, ob du einer Haupt- oder Nebentätigkeit nachgehst. Es gibt für deine Nebentätigkeit also keine besonderen Vorschriften. Ob du Steuern zahlen musst, hängt davon ab, welche Tätigkeit du ausübst und was du dabei verdienst.
Minijob
Übst du neben deiner Hauptbeschäftigung noch einen Nebenjob aus und verdienst dabei maximal 450 EUR (ab Oktober 2022: 520 EUR) im Monat, so musst du dich in der Regel nicht um die Steuerabfuhr kümmern. Dein Arbeitgeber führt die Pauschalsteuer automatisch ab. Die Einkünfte müssen also nicht in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden.
Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Wenn du in deinem Hauptberuf als Angestellter tätig bist und nebenbei als Freiberufler arbeitest, musst du dein Einkommen versteuern, sofern es jährlich über 410 EUR liegt. Hier werden als Erstes die Betriebsausgaben von dem Einkommen abgezogen.
Solltest du die Grenze überschreiten, so musst du die Anlage G für deine gewerblichen Einkünfte und Anlage S bei einer freiberuflichen Tätigkeit ausfüllen. Beachte, dass du in dem Fall zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist.
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Private Verkäufe
Verkaufst du privat deine Gegenstände des täglichen Bedarfs, so fällt auf den Verkauf keine Steuer an. Dazu gehören beispielsweise:
- Verkauf eigener Kleidung
- Verkauf von gelesenen Bücher
- Verkauf des Autos
Handelt es sich hierbei nicht um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs, so sind die Verkäufe bis zu einer jährlichen Grenze von 600 EUR für dich steuerfrei.
Handelt es sich bei dem Verkauf um ein Grundstück, so gelten besondere Regeln. War das Grundstück länger als 10 Jahre in deinem Besitz oder hast du es über längere Zeit selbst genutzt, so ist der Verkauf für dich steuerfrei.
Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung beweglicher Gegenstände
Vermietest du ab und zu dein Auto, dein Wohnmobil oder deinen Anhänger, dann werden die Nebeneinkünfte erst dann steuerpflichtig, wenn du die jährliche Grenze von 256 EUR übersteigst.
Vermittlungsgeschäfte
Für die Vermittlungsgeschäfte gilt dieselbe Regelung wie für Vermietung und Verpachtung. Erzielst du gelegentlich Gewinne aus einem Vermittlungsgeschäft, wie zum Beispiel beim Verkauf einer Immobilie, so wird die Steuer fällig, sobald du die jährliche Grenze von 256 EUR überschritten hast.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Bist du als Übungsleiter in einem Verein tätig, so kannst du jährlich 3.000 EUR mit der Übungsleiterpauschale steuerfrei annehmen. Bis Ende 2019 waren es nur 2.400 EUR.
Übst du noch weitere ehrenamtliche Tätigkeiten aus, so kannst du eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 EUR geltend machen. Versteuert wird lediglich nur der Anteil, der diesen Beitrag übersteigt.
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