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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Auch wenn du einer Religion angehörst, musst du nicht automatisch die Kirchensteuer zahlen. Die Kirchensteuer darf tatsächlich nur von berechtigten Religionsgemeinschaften erhoben werden. Mit dem Geld sollten die kirchlichen Belange gedeckt werden. In diesem Beitrag erzählen wir dir alles, was du über die Kirchensteuer wissen musst.
Was ist die Kirchensteuer?
Gehörst du einer steuererhebungsberechtigten Kirche an, so musst du die Kirchensteuer zahlen. Deine Zugehörigkeit zu der Kirche wird grundsätzlich durch die Taufe begründet. Diese endet entweder durch den Kirchenaustritt oder mit deinem Tod.
Eine weitere Voraussetzung für die Kirchensteuer ist ein Wohnsitz in Deutschland.
Die Höhe der Kirchensteuer hängt von deiner Einkommensteuer ab. Dazu zählen nicht nur dein Gehalt, sondern auch die Kapitalerträge und Abfindungen.
Der Arbeitgeber behält bei der monatlichen Gehaltsabrechnung sowohl die Lohnsteuer als auch die Kirchensteuer ein und führt es an das Finanzamt ab. Als Selbständiger musst du die Kirchensteuer bei jährlichen Vorauszahlungen leisten. Die Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe bei deiner Einkommensteuererklärung abziehen.
Kirchensteuersatz
Die Kirchensteuer wird durch die Bundesländergesetze geregelt. In Baden-Württemberg und Bayern liegt die Kirchensteuer bei 8 Prozent. In allen anderen Bundesländern beträgt sie 9 Prozent.
Beispiel: Frau Müller ist Angestellte und zahlt monatlich eine Lohnsteuer von 823,40 EUR. Sie ist katholisch und wohnt in Baden-Württemberg, also beträgt ihre monatliche Kirchenlohnsteuer 65,87 EUR.
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Welche Religionsgemeinschaften dürfen Kirchensteuer erheben?
Folgende Religionsgemeinschaften dürfen in Deutschland Kirchensteuer erheben:
- Katholische Kirche
- Evangelische Kirche
- Freireligiöse Gemeinden
- Jüdische Kultusgemeinden
- Altkatholische Kirche
- Französische Kirche zu Berlin
- Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
- Israelitische Religionsgemeinschaften
- Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz
Ein paar anerkannte Glaubensgemeinschaften erheben keine Steuer. Dazu gehören beispielsweise die Heilsarmee, orthodoxen Kirchen, evangelisch-freikirchliche Gemeinden und die Zeugen Jehovas.
Gehörst du zur buddhistischen oder muslimischen Glaubensgemeinschaft, so musst du ebenfalls keine Steuer zahlen, da diese Gemeinschaften nicht als Körperschaften erkannt sind.
Der Halbteilungsgrundsatz
Gehören die Ehegatten verschiedenen Religionsgemeinschaften an, so wird fast in allen Bundesländern der Halbteilungsgrundsatz angewendet. Hier wird die Kirchensteuer auf die Konfessionen beider Ehegatten aufgeteilt.
In Bayern und in Bremerhaven wird das Halbteilungsprinzip nicht angewendet.
Handelt es sich um eine glaubensverschiedene Ehe, wenn ein Ehegatte der Kirche angehört und der andere nicht, so muss tatsächlich nur Kirchenmitglied die Vorauszahlungen leisten.
Aus der Kirche austreten
2020 nahmen die evangelische und katholische Kirche zusammen rund 12,08 Milliarden EUR Steuern ein. Doch jährlich verlassen durchschnittlich 300.000 Menschen die Kirche.
Bei Tod des Kirchenmitglieds oder bei einem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats (Thüringen, Bayern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) oder des Folgemonats (Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Bremen).
Hast du dich entschieden, aus der Kirche auszutreten, so solltest du mit deinem Reisepass oder Personalausweis zum Standesamt. Dort musst du ein Kirchenaustrittsformular ausfüllen und es unterschreiben. Manche Gemeinden und Städte verlangen eine Austrittsgebühr zwischen 25 und 100 EUR.
Lass dir auf jeden Fall eine Bestätigung über den Kirchenaustritt mitgeben. So hast du auch nach einem Umzug einen Nachweis.
Dein Arbeitgeber wird über deinen Kirchenaustritt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern informiert.
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