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Angst vor der Steuererklärung? Wir helfen dir!
Du freust dich auf den Urlaub und dann kommt die bittere Enttäuschung? Flugverspätung oder sogar Flugausfall. Das ist ärgerlich! Aber wusstest du schon, dass dir eine Entschädigung bis zu 600 EUR zusteht? In diesem Beitrag erzählen wir dir, was du über die Flugverspätungen wissen musst und wie du dein Geld zurückbekommst!
Entschädigung bei Flugverspätung: Deine Ansprüche und Rechte
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei großen Verspätungen eine Entschädigung für Reisende zwischen 250 und 600 EUR vor. Dabei muss der Flug in der EU landen oder starten. Außerdem muss der Flug von einer europäischen Airline durchgeführt werden.
Konnte die Fluggesellschaft die Verspätung nicht verantworten, also lagen außergewöhnliche Umstände vor, so gehst du leider leer aus. Also muss die Airline selbst für die Verspätung verantwortlich sein.
Kommt dein Flugzeug mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielflughafen an, so stehen dir je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 EUR zu.
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Wann steht mir eine Entschädigung zu?
Welche Entschädigungen dir zustehen, ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 festgehalten. Die Verspätungszeit wird grundsätzlich anhand der Ankunftszeit berechnet. Dabei wird als Ankunftszeit der Moment festgesetzt, in dem die Flugzeit den Flughafen erreicht hat und eine der Türen zum Ausstieg geöffnet wurde.
Die Entschädigung steht dir in der Regel zusätzlich zur Erstattung des Ticketpreises zu.
Um eine Entschädigung in Anspruch nehmen zu können, muss einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
- Es liegt eine Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden vor
- Dein Flug wurde annulliert
- Die Fluggesellschaft hat das Flugzeug überbucht und du bekommst keinen Platz
Folgende Ansprüche können dir bei einer Abflugverspätung zustehen:
- Bei einer Abflugverspätung von über 2 Stunden bei einer Kurzstrecke muss die Airline dir kostenlose Snacks und Getränke anbieten.
- Bei einer Abflugverspätung von über 3 Stunden bei einer Mittelstrecke muss die Airline Versorgungsleistungen anbieten.
- Bei einer Abflugverspätung von über 4 Stunden bei einer Langstrecke hast du einen Anspruch auf Snacks und Getränke.
- Bei einer Abflugverspätung von über 5 Stunden bei allen Strecken kannst du vom Flug zurücktreten. Die Fluggesellschaft muss dir die Ticketkosten erstatten.
- Findet der Abflug am nächsten Tag statt, so steht dir eine Hotelübernachtung inklusive Hin- und Rückfahrt zum Flughafen zu.
Folgende Ansprüche hast du bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden:
- Bei einer Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer stehen dir 250 EUR pro Person zu.
- Bei einer Mittelstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer stehen dir 400 EUR pro Person zu.
- Bei einer Langstrecke von über 3.500 Kilometer stehen dir 600 EUR pro Person zu.
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Wann bekomme ich keine Entschädigung für eine Flugverspätung?
Wie bereits erwähnt, sollte die Verspätung nicht in der Schuld der Airline liegen, so gibt es leider keine Entschädigung. Es müssen also „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Streik der Angestellten oder technische Probleme gehören nicht dazu.
Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören beispielsweise:
- Schlechtes Wetter
- Notlandungen
- Naturkatastrophen
- Streiks (aber nur in Einzelfällen, zum Beispiel Streik der Fluglotsen)
- Politische Instabilität
- Terrorgefahr
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