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Ehegattenunterhalt ist ein Teil der familienrechtlichen Verpflichtungen, diese entstehen mit dem Eingehen einer Ehe.
Was ist das und was ist Familienunterhalt?
Bist du verheiratet, schulden dein Partner und du euch gegenseitig Unterhalt. Das fällt auch in der Trennugsphase und zum Teil auch in einer Scheidung an. Bei den Unterhaltskosten wird zwischen Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt unterschieden. In einer intakten Ehe sind beide Ehepartner gegenseitig zum Ehegattenunterhalt verpflichtet. Sie sollen zum Familienunterhalt beitragen, durch ihre Arbeit und ihr Vermögen. Dadurch wird von allen Familienmitgliedern der Unterhalt gesichert. Wird der Haushalt von einem Ehepartner geführt, hat dieser eine Unterhaltsverpflichtung erfüllt. Die Verpflichtung zum Familienunterhalt beizutragen endet mit einer Trennung.
Was gilt bei Trennung und Scheidung?
Für die Ehepartner beginnt mit einer Trennung unterhaltsrechtlich ein ganz neuer Abschnitt. Die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz bei dem/r finanziell schlechter aufgestellte Partner/in ist wichtig und dafür ist grundsätzlich der Unterhaltsanspruch da.
Trennungsunterhalt-> das ist der Zeitraum, in dem Ehepartner nicht mehr zusammenleben, allerdings die Ehe noch besteht.
Scheidungsunterhalt-> dieser kommt in Betracht, wenn eine Scheidung vollständig abgeschlossen ist. Bestimmte Voraussetzungen machen, dass nach der Scheidung der andere Partner zum Unterhalt verpflichtet ist.
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Wer hat Anspruch und wie lange?
Trennungsunterhalt: Ein Ehegatte hat einen Anspruch auf Zahlung von angemessenem Unterhalt. Die Höhe richtet sich nach früherer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten, Dauer der Ehe und wirtschaftliche Verhältnisse beider Ehegatten. Der Anspruch auf die Dauer von der Trennungszeit (geht bis zur Scheidung) ist begrenzt. Weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen sind:
- Ehegatten müssen getrennt wohnen.
- Einer von beiden muss wirtschaftlich schlechter aufgestellt sein als der andere.
- Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten richtet sich an den notwendigen Selbstbehalt. Der Unterhaltsverpflichtete muss zurzeit mindestens selbst über mehr als 1.200 EUR verfügen können.
Wichtig ist, dass der Unterhaltsberechtigte einen ähnlichen Lebensstandard führen kann wie während der Ehe.
Scheidungsunterhalt: Ist eine Scheidung rechtskräftig, kann der bedürftige Ehepartner nachehelich Unterhalt verlangen. Hierfür gibt es vom Gesetz gewisse Voraussetzungen.
- Jeder geschiedene Ehepartner ist verpflichtet, seinen Unterhalt selbst zu verschaffen und somit verpflichtend einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und selbst eigenes Geld zu verdienen.
- Nur wenn der Ehepartner nach der Scheidung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, hat er einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Dies muss er beweisen können!
- Die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmen die Höhe der Unterhaltskosten
- Nur wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner selbst leistungsfähig ist, ist er in der Pflicht
- Folgende Unterhaltsbestände werden für die Fälle betrachtet, in denen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht:
Unterhalt wegen…
- Kindesbetreuung
- Krankheit
- Alter
- Gebrechen
- Erwerbslosigkeit
- Billigkeitsgründen
- Aufstockung
Wie berechnen sich die Ehegattenunterhaltskosten?
Um die Steuer der Unterhaltsleistungen abzusetzen, kannst du entweder mit den ,,Sonderausgaben“ oder mit den ,,außergewöhnlichen Belastungen“ deine Steuerlast verringern.
Du kannst deine Zahlungen-> ob freiwillig oder wegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht, als Sonderausgaben bis zu 13.805 EUR pro Jahr absetzen. Sollte der Betrag höher sein, dann wird der Mehrbetrag bei der Steuer nicht berücksichtigt.
Als außergewöhnliche Belastung kannst du es steuerlich geltend machen, wenn du keine Zustimmung des/r Empfängers/in hast. Hier liegt die Höchstgrenze bei 8.652 EUR.