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Das Jahr 2021 ist zwar noch nicht ganz zu Ende, dennoch kann man aus der Prognose, die auf Basis der Halbjahreszahlen erfolgt, bereits einiges entnehmen. Und es sieht heftig für die Rentner aus! Nur die Krankenkassenbeiträge, die die Rentner bezahlt haben, ergeben schätzungsweise 46,1 Milliarden EUR.
Abgabenlast steigt seit Jahren
Auf die Anfrage der Fraktion Linken gab die Bundesregierung folgende Zahlen für diesen Jahr bekannt:
- 46,1 Milliarden EUR Krankenkassenbeiträge
- 41,8 Milliarden EUR Einkommensteuer
- 8,8 Milliarden EUR Pflegeversicherung
Insgesamt sind es 96,7 Milliarden EUR. Zum Vergleich waren es im Jahr 2014 nur 71,3 Milliarden EUR.
Solch eine Steigerung kritisierte der Linksfraktionschef Dietmar Bartsch und nannte sie „inakzeptabel“.
„Es darf nicht sein, dass ein sinkendes Rentenniveau auf steigende Steuern und Abgaben trifft.“, so Bartsch.
Der Bartsch forderte, dass kleine und mittlere Renten künftig nicht besteuert werden sollen. Die Rentner sollten laut Bartsch auch nicht den Arbeitgeberanteil des Pflegebeitrags übernehmen müssen.
Was ist der Grund dafür?
2005 begann die Umstellung der Rentenbesteuerung. Wer heute in die Rente geht, hat nur einen sehr kleinen Teil seiner Rente tatsächlich steuerfrei. Je später du in die Rente gehst, desto kleiner wird dein Anteil der steuerfreien Rente. Die Umstellung sollte im Jahr 2040 abgeschlossen werden.
Dafür sinken im Gegenzug die Steuern auf die Altersvorsorge.
Rentendoppelbesteuerung
Die Rentendoppelbesteuerung stellt ein großes Problem in Deutschland dar. Wie bereits erwähnt, läuft die Umstellung bereits seit 2005 und sollte 2040 fertig werden.
Die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer wurden vor 2005 gleich besteuert. Bist du also in die Rente gegangen, so musstest du auf die eingezahlten Beiträge keine Steuern zahlen.
Davon ausgenommen sind die Beamten. Diese müssen keine Beiträge für Altersvorsorge zahlen. Dafür müssen die Beamten allerdings ihre Pensionen versteuern. Das Bundesverfassungsgericht sah diese Ungleichbehandlung 2002 als verfassungswidrig.
Die Rentner müssen also ab 2040 ihre Rente wie die Beamten voll „nachgelagert“ besteuern lassen.
Diese Umstellung erfolgt schrittweise. Die Höhe, die jeder Rentenjahrgang zu versteuern hat, ist gesetzlich festgesetzt. Die jährliche Steigerung liegt aktuell bei einem Prozentpunkt. Der steuerpflichtige Anteil im Jahr 2021 liegt bei 81 Prozent.
Rentendoppelbesteuerung: Urteil des Finanzministeriums
Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs steht fest, dass die Veränderungen in der Politik notwendig sind. Aktuell betrifft das Problem der Doppelbesteuerung noch wenige, allerdings werden es Jahr für Jahr immer mehr.
Möglicherweise muss die Regierung vor dem Verfassungsgericht klären.
Wichtig ist aber, das Bundesfinanzministerium eine Anweisung an die Finanzämter geschickt hat, die Steuerbescheide von Rentnern mit dem Vorläufigkeitsvermerk zu markieren. Du musst also nicht jedes Jahr ein Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben.
Die Renten steigen!
Tatsächlich gibt es auch gute Nachrichten: Laut aktuellen Prognosen steigen die Renten.
- 07.2022: 5,95 Prozent im Osten und 5,2 Prozent im Westen
- 07.2023: 5,7 Prozent im Osten und 4,9 Prozent im Westen
Genauere Zahlen werden im März des jeweiligen Jahres bekannt gegeben.
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