Wohnsitz

Ob du steuerpflichtig bist oder nicht, hängt davon ab, wo dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist. Zunächst scheint der Unterschied zwischen einem gewöhnlichen Aufenthalt und einem Wohnsitz einfach zu sein. Ein Wohnsitz wird jedoch im Steuerrecht anders definiert als im bürgerlichen und öffentlichen Recht. Wir erklären dir, was der Wohnsitz ist.

 

Was ist ein Wohnsitz?

Generell solltest du wissen, ob du steuerpflichtig bist. Du bist dann unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hast.

Die Definition des Wohnsitzes unterscheidet sich. Im öffentlichen Recht ist der Wohnsitz an die Hauptwohnung gebunden. An diesen Ort sind sowohl Pflichten als auch Rechte geknüpft. Du hast beispielsweise die Meldepflicht. Nebenwohnungen sind demnach weitere Wohnungen.

Im bürgerlichen Recht wird der Wohnort als der Ort definiert, bei dem Du den Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen hast. So wird deutlich, dass sich die Kinder beispielsweise den Wohnsitz der Eltern teilen.

Betrachtet man dann das Steuerrecht, kommt eine weitere Definition auf dich zu. Hier ist der Wohnort dort, wo du eine Wohnung hast, bei der darauf geschlossen werden kann, dass du diese beibehältst und benutzen möchtest.

 

Was ist der Wohnsitz im Steuerrecht?

Im Steuerrecht ist der Wohnsitz erklärt. Hier geht man von einer Wohnung im Inland aus. Solltest du weitere Wohnungen zusätzlich im Ausland haben, werden diese zunächst außer Acht gelassen. Erst für die Vermeidung der Doppelbesteuerung ist dies näher zu betrachten.

Doch die Frage ist weiterhin, was mit einer Wohnung im Inland gemeint ist. Grundsätzlich handelt es sich dabei um Räumlichkeiten, die zum Wohnen geeignet sind. Das persönliche Verhältnis muss zudem angemessen sein. Die Art dieser Wohnung ist demnach nicht relevant. So kann es sich auch um einen Wohnsitz handeln, wenn es ein Sommerhaus oder ein möbliertes Zimmer ist. Du solltest allerdings auch wissen, dass diese Wohnung dauerhaft für Wohnzwecke genutzt werden muss und nicht nur zur reinen Erholung verwendet werden soll.

Demzufolge muss auch der Zeitaspekt beachtet werden. Es handelt sich dann um einen Wohnsitz, wenn du die Wohnung für einen längeren Zeitraum innehast.

 

Wann ist es kein Wohnsitz?

Wie bereits erwähnt, muss die Wohnung einen Wohnzweck erfüllen. Der reine Erholungszweck begründet keinen Wohnsitz. Nutzt ein reisender Geschäftsmann ein Stand-by-Zimmer, so handelt es sich noch nicht um einen Wohnsitz. Zudem ist ein regelmäßiger Aufenthalt hierfür nicht notwendig. Wichtig ist vor allem, dass du die Wohnung für eine längere Dauer innehast. Irrelevant ist ebenso die polizeiliche An- und Abmeldung.

 

Was ist ein gewöhnlicher Aufenthalt?

Alternativ zum Wohnsitz führt auch der gewöhnliche Aufenthalt dazu, unbeschränkt steuerpflichtig zu sein. Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt musst du im Gegensatz zum Wohnsitz keine feste Wohnung innehaben. Hierbei reicht es aus, dass du im Inland nicht nur vorübergehend bist. Die Dauer des Aufenthalts ist wichtig. Befindest du dich länger als sechs Monate im Inland, kann davon ausgegangen werden, dass du einen gewöhnlichen Aufenthalt hast.

 

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