Witwenrente

Wenn ein*e Angehörige*r verstirbt, gibt es vieles, was sich verändert. Viele Ehepartner, vor allem mit Kindern teilen sich Einnahmen genauso wie Ausgaben. So kommt es vor, dass du dich gewissen finanziellen Herausforderungen stellen musst. Um eine*n Witwe*r bei dieser schweren Zeit zu helfen, wurde die Witwenrente eingeführt. Aber wer kann eine Witwenrente bekommen und was ist das eigentlich? Das erklären wir dir hier.

 

Was ist die Witwenrente?

Bei dem Wort „Rente“ denkst du zunächst, dass du in einem bestimmten Alter sein musst, um diese Zahlungen zu erhalten. Es gibt aber auch Situationen, bei denen du die Rente deines*r verstorbenen Ehepartners*in anteilig erhalten kannst. Diese Art der Rente nennt man Witwenrente. Die Höhe und die Voraussetzungen der Witwenrente hängt von der Situation ab.

 

Gibt es Voraussetzungen für die Witwenrente?

Grundsätzlich muss der/die Ehepartner*in verstorben sein, um Witwengeld zu erhalten.

Außerdem musst du mindestens ein Jahr entweder mit dieser Person verheiratet gewesen sein oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft gehabt haben.

Zusätzlich entfällt die Witwenrente, wenn du nach dem Tod wieder geheiratet hast. In diesem Fall kannst du auch eine Rentenabfindung beantragen.

Eine weitere Voraussetzung für die Witwenrente ist die Mindesteinzahlung in die Rentenversicherung. Das heißt, dass dein*e Partner*in mindestens 5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben muss.

 

Wer bekommt Witwenrente?

Grundsätzlich ist es irrelevant, ob die verstorbene Person bereits eine Rente bezogen hat oder nicht. Wenn die verstorbene Person bereits eine Rente erhalten hat, wird dir die Witwenrente erst im Folgemonat des Todestages ausgezahlt. Hier ist die Rente für den Monat, in dem die Person verstorben ist, bereits gezahlt worden. Wenn die verstorbene Person noch keine Rente erhalten hat, steht dir ab dem Todestag eine Witwenrente zur Verfügung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Wie hoch ist die Witwenrente?

Es gibt drei Arten von Witwenrenten.

  • Sterbevierteljahr: In dieser Zeitspanne erhältst du 100 Prozent der Rente des*r Verstorbenen. Dieser Anspruch begrenzt sich allerdings auf die 3 Monate nach dem Sterbemonat. Nach diesem Vierteljahr erhältst du entweder die große oder kleine Witwenrente.
  • Große Witwenrente: Wenn du die große Witwenrente erhältst, stehen dir 55 Prozent der Rente des*r Verstorbenen zur Verfügung. Diese Witwenrente erhältst du nur, wenn du mindestens 47 Jahre alt bist, ein minderjähriges oder behindertes Kind erziehst oder erwerbsgemindert bist.
  • Kleine Witwenrente: Wenn du die kleine Witwenrente erhältst, stehen dir 25 Prozent der Rente des*r Verstorbenen zur Verfügung. Sie steht dir maximal 2 Jahre lang zu. Diese Witwenrente erhältst du nur, wenn du maximal 47 Jahre alt bist, keine Kinder erziehst und nicht erwerbsgemindert bist.

 

Wie musst du die Witwenrente versteuern?

Genau wie die Altersrente ist auch die Witwenrente zu versteuern. Dein Einkommen wird mit der Witwenrente verrechnet. Um das Nettoeinkommen zu ermitteln, wird vom Bruttoarbeitseinkommen pauschal 40 Prozent abgezogen. Beziehst du selbst Rente, wird nur 14 Prozent abgezogen, um dein Nettoeinkommen zu erhalten. Es gibt aber auch einen Freibetrag, der dir zusteht. Wie hoch dein Freibetrag ist, hängt davon ab, wo du wohnhaft bist. In Westdeutschland liegt der Freibetrag bei 877 EUR und in Ostdeutschland liegt er bei 903 EUR.

 

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