Weihnachtsfeier

Es gibt Unternehmen, die besonders auf den Zusammenhalt der Mitarbeiter achten. Ab einer bestimmten Größe des Unternehmens wird das zwar schwer, aber in den Abteilungen kann die Stimmung auch durch gemeinsame Betriebsausflüge und Veranstaltungen hochgehalten werden. Besonders in der Weihnachtszeit kann eine gemütliche und angenehme Stimmung auch durch eine Weihnachtsfeier geschaffen werden. Wir erklären dir hier, was du bei einer Weihnachtsfeier steuerlich zu beachten hast.

 

Was ist eine Weihnachtsfeier im Unternehmen?

Über eine Weihnachtsfeier solltest du dir frühzeitig Gedanken machen. Viele Unternehmen planen ihre Weihnachtsfeier bereits früh und reservieren Tische im Restaurant oder eine lustige Aktivität. Andere Unternehmen planen eigene Feiern im Büro oder an anderen Locations. Egal was geplant ist, es soll dazu dienen, den Mitarbeitern eine schöne Zeit zu machen und das Team zusammen zu führen. Demnach ist eine Weihnachtsfeier auch eine Betriebsveranstaltung.

 

Kannst du die Kosten für eine Weihnachtsfeier steuerlich absetzen?

In manchen Fällen kannst du die angefallenen Kosten für eine Weihnachtsfeier auch steuerlich geltend machen. Damit die Weihnachtsfeier auch steuerfrei und abgabenfrei bleibt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zum einen dürfen die Kosten pro Teilnehmer nicht über 110 EUR sein. Des weiteren müssen alle Mitarbeiter eingeladen werden. Damit die Weihnachtsfeier steuerfrei bleibt, darf sie nur die zweite Betriebsfeier im Jahr sein. Das bedeutet, dass zwei Betriebsfeiern unter den Bedingungen steuerfrei sein können.

 

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Was passiert, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind?

Die Frage ist, was beispielsweise passiert, wenn die Kosten sich auf über 110 EUR pro Teilnehmer belaufen. In diesem Fall handelt es sich um einen geldwerten Vorteil und muss versteuert werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag dann auf dein Gehalt hinzugerechnet wird und Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.

 

Wie werden die Kosten pro Teilnehmer berechnet?

Zunächst werden alle Kosten der Feier zusammengezählt. Das bedeutet auch, dass du neben den Kosten für Essen und Getränke auch die Kosten der Unterhaltung dazuzählen musst. Diese Kosten werden dann durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt. Wichtig ist, dass nicht nur die angemeldeten Personen, sondern die Teilnehmer, die auch tatsächlich da waren, berücksichtigt werden. Pro Kopf dürfen diese Kosten dann nicht über 110 EUR liegen. Die Geschenke für deine Mitarbeiter müssen angerechnet werden. Du solltest allerdings beachten, dass es sich um einen Bruttobetrag handelt.

 

Was ist die Lohnsteuerpauschalierung?

Wie du bereits weißt, ist es ein geldwerter Vorteil, wenn eine Bedingung nicht erfüllt wurde. In diesem Fall gibt es allerdings eine Lohnsteuerpauschalierung. Sind beispielsweise die Kosten pro Kopf höher als 110 EUR, kannst du eine Lohnsteuerpauschale von 25 Prozent ansetzen. Diese Lohnsteuerpauschalierung ist nicht möglich, wenn die Weihnachtsgeschenke auf der Weihnachtsfeier sehr teuer sind. Ohne Lohnsteuerpauschalierung musst du zusätzlich die Sozialabgaben bezahlen.

 

Wie sieht es bei einem Minijobber aus?

Du kannst als Minijobber ganz regulär zur Weihnachtsfeier gehen. Auch bei dir ist die Freigrenze bei 110 EUR. Wird diese Grenze überschritten, so muss aufgepasst werden, da dann dieser Betrag auf dein Gehalt zugerechnet wird und du dann durch das höhere Gehalt eventuell zu den sozialverpflichteten Arbeitnehmern gehörst.

 

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