Wenn du das Wort Verlust hörst, macht das erst mal Angst. Ein Minus kann nichts Gutes bedeutet. Keine Sorge, Verluste sind nicht zwangsläufig nur negativ, sie sind auch normal. Befindest du dich in der Ausbildung oder im Studium, erzielst du wahrscheinlich keine oder kaum Einkünfte. Trotzdem hast du Ausgaben für beispielsweise Fachliteratur oder technisch notwendiges Zubehör. Viele haben in dieser Zeit einen Verlust, der für dich durch den Verlustvortrag steuermindernd sein kann. Was der Verlustvortrag ist, erklären wir dir hier.
Was ist ein Verlustvortrag?
Du weißt bestimmt, dass du einen Verlust berechnen kannst, indem du deine Ausgaben von deinen Einnahmen abziehst. Ist das Ergebnis dieser Rechnung positiv, so hast du einen Überschuss beziehungsweise einen Gewinn erzielt. Nach weiteren Abzügen von Freibeträgen kannst du dein zu versteuerndes Einkommen berechnen.
Wenn deine Ausgaben aber deine Einnahmen übersteigen, so hast du einen Verlust gemacht. Hierfür gibt es nun mehrere Möglichkeiten, wie du diesen Verlust steuerlich behandelst. Dafür gibt es den Verlustabzug. Durch den Verlustvortrag kann das Finanzamt deinen Verlust für die Zukunft vormerken und auf deine zukünftigen Gewinne verrechnen. So mindert der Verlust in der Zukunft dein zu versteuerndes Einkommen und du musst weniger Steuern zahlen.
Wann kannst du den Verlustvortrag nutzen?
Zunächst solltest du wissen, dass es sieben Einkunftsarten gibt. Zu den Gewinneinkunftsarten gehören die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählen auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte zu den Überschusseinkünften.
Je nachdem, welche Einkünfte du erzielst, musst du zunächst hiervon die Ausgaben abziehen. Entsteht hier ein Verlust, kannst du diesen durch den vertikalen Verlustausgleich auf andere Einkunftsarten verrechnen. Hast du allerdings trotzdem einen Verlust, so kannst du diesen durch den Verlustvortrag auf die Folgejahre verrechnen. Du kannst allerdings auch als Alternative den Verlustrücktrag nutzen. Hier wird der Verlust auf das Vorjahr verrechnet. Die Verjährungsfrist eines Verlustvortrags liegt derzeit bei sieben Jahren. Das bedeutet, dass du sieben Jahre rückwirkend deinen Verlustvortrag nutzen kannst.
Wie beantragst du den Verlustvortrag?
Wenn du den Verlustvortrag verwenden möchtest, ist es zunächst wichtig, dass du deinen Verlust belegen kannst. Das Finanzamt verlangt Nachweise und Belege. Du musst bei deiner Steuererklärung angeben, ob du einen Verlustvortrag nutzen möchtest. Hierfür gibt es den Punkt: „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“. In der Anlage Sonstiges kannst du dann den Verlustvortrag beantragen.
Wann solltest du den Verlustvortrag und wann den Verlustrücktrag nutzen?
Grundsätzlich kannst du dich zwischen den Verlustvortrag und dem Verlustrücktrag entscheiden. Beim Verlustrücktrag wird dein Verlust mit deinen Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet. So minderst du dein zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr und erhältst normalerweise vom Finanzamt Steuern zurück. Diese Variante ist sinnvoll, wenn du bereits Einnahmen im Vorjahr hattest und auch schon eine Steuererklärung abgegeben hast.
Der Verlustvortrag wird meistens von Studierenden und Auszubildenden genutzt, da dieser sich gut eignet, wenn man noch keine Steuererklärung abgegeben hat und in Zukunft mit Einnahmen rechnet. So ist der Verlust in Zukunft steuermindernd. Beim Verlustvortrag wird das zu versteuernde Einkommen in der Zukunft gemindert. Wichtig ist, dass du den Verlustabzug nicht bei deinem Erststudium anwenden kannst, da deine Kosten hier als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Du kannst allerdings auch den Verlustvortrag und gleichzeitig den Verlustrücktrag verwenden. So kannst du für den einen Teil deines Verlusts den Verlustvortrag und für den anderen Teil den Verlustrücktrag nutzen.
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