Viele Arbeitnehmer vergleichen sich untereinander. Dabei wird vor allem der Netto- oder Bruttolohn betrachtet. Natürlich solltest du dich nicht mit anderen Mitarbeitern vergleichen, da jeder seinen eigenen Beitrag für das Unternehmen leistet. Oft wird jedoch der Bruttolohn als Vergleichskennzahl verwendet. Dabei bleibt der Urlaubsanspruch unberücksichtigt. Dieser zeigt jedoch auch die Attraktivität der Arbeitsstelle. Während deines Urlaubs bekommst du Urlaubsentgelt. Was das ist, erklären wir dir hier.
Was ist das Urlaubsentgelt?
Als Arbeitnehmer in Deutschland wird in deinem Arbeitsvertrag dein bezahlter Urlaub festgelegt. Du hast in Deutschland immer einen Urlaubsanspruch. Während deines Urlaubs solltest du jedoch nicht auf deine Lohnzahlung verzichten, da dir ein Erholungsurlaub gesetzlich zusteht. Demnach wird dein Gehalt weitergezahlt, auch wenn du keine Arbeitsleistung erbringen musst. Dein Arbeitgeber muss dir während des bezahlten Urlaubs Urlaubsentgelt bezahlen.
Was ist der Unterschied zum Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld kann schnell mit dem Urlaubsentgelt verwechselt werden. Diese beiden Begrifflichkeiten sollten jedoch nicht verwechselt werden. Unter dem Begriff Urlaubsgeld versteht sich eine freiwillige Zusatzleistung deines Arbeitgebers. Du kannst diese Bezahlung zusätzlich zu deinem Arbeitsentgelt erhalten. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Anders sieht das bei dem Urlaubsentgelt aus. Dieses ist die Gehaltsfortzahlung während deines Urlaubs. Es besteht hierfür eine Verpflichtung.
Besteht Anspruch auf Urlaubsentgelt?
Du hast einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Erholungsurlaub. Im Paragrafen 11 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) findest du den Anspruch auf Urlaubsentgelt. Hier wird auch erläutert, wie das Urlaubsentgelt berechnet wird. Grundsätzlich ist eine Berechnung jedoch unnötig, da du in dieser Zeit dein reguläres Gehalt erhältst. Als Arbeitnehmer hast du demnach immer Urlaubsanspruch. Hierfür ist irrelevant, ob du in Teilzeit oder Vollzeit arbeitest.
Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt?
Wie bereits erläutert, findest du die Ansätze zur Berechnung im Bundesurlaubsgesetz. Du solltest wissen, dass eine Vereinbarung der Entgeltfortzahlung, bei der ein vermindertes Entgelt vereinbart wird, nicht wirksam ist. Grundsätzlich muss dein regulärer Lohn weiter ausgezahlt werden. Dabei wird das Arbeitsentgelt betrachtet, welches du vor deinem Urlaub (13 Wochen zuvor) erhalten hast. Wurde dein Verdienst aufgrund von beispielsweise Kurzarbeit gekürzt, wird dies bei der Berechnung nicht näher berücksichtigt. Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitsentgelt höher ausgefallen ist. Dabei sollte es ich um eine längerfristige Erhöhung, wie beispielsweise bei einer Beförderung handeln.
Wie sieht es bei einer Kündigung aus?
Bei einer Kündigung verfällt der Anspruch auf Erholungsurlaub nicht. Je nachdem, wann die Kündigung war, berechnet sich der Resturlaub. Erfolgte die Kündigung innerhalb der zweiten Hälfte des Jahres, so hast du einen vollen Urlaubsanspruch. Wenn dies nicht der Fall ist, bekommst du ein Zwölftel deines Urlaubs für jeden Monat der Beschäftigung. Wird dieser Urlaub nicht mehr genommen, so wird eine Urlaubsabgeltung bezahlt.
Muss das Urlaubsentgelt versteuert werden?
Da es sich hierbei um eine reguläre Lohnfortzahlung handelt, fallen beim Urlaubsentgelt auch Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Dein Arbeitgeber leitet diese Zahlungen direkt weiter.