Wenn du hart arbeitest, verdienst du auch einen erholsamen Urlaub. In Deutschland hast du einen gesetzlichen Anspruch auf einen Erholungsurlaub. Natürlich musst du in dieser Zeit nicht auf einen Lohn verzichten. Aus diesem Grund gibt es das Urlaubsentgelt. Wir erklären dir den Urlaubsanspruch und das damit verbundene Urlaubsentgelt.
Was ist der Urlaubsanspruch?
Im Bundesurlaubsgesetz finden sich die Regelungen zum Urlaubsrecht. In Deutschland spielt der Arbeitsschutz eine besondere Rolle. Hier wird darauf geachtet, dass Arbeitnehmer einen Mindesturlaub haben. Es ist zwar gesetzlich geregelt, wie viele Urlaubstage dir mindestens in einem Kalenderjahr gewährt werden muss, trotzdem kannst du auch durch deinen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag weitere Urlaubstage festlegen.
Hast du Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub?
Du findest im Paragrafen 2 des Bundesurlaubsgesetzes die Regelung, wer einen Urlaubsanspruch hat. Bist du demnach Angestellter, Arbeiter oder Auszubildender, so hast du Anspruch auf Erholungsurlaub. Auch arbeitnehmerähnliche Personen wird ein Urlaub gewährt. Die Art der Einstellung ist zudem irrelevant. Das bedeutet, dass du auch als Minijobber als auch als Arbeitnehmer in Teilzeit Urlaub beanspruchen kannst.
Wann hast du einen Urlaubsanspruch?
Du hast nicht sofort bei der Einstellung einen vollständigen Anspruch auf Urlaub. Möchtest du den vollen bezahlten Erholungsurlaub nehmen, musst du laut Paragraf 4 BUrlG sechs Monate für das Unternehmen arbeiten. Bist du noch nicht sechs Monate für das Unternehmen tätig, hast du Anspruch auf einen Teilurlaub.
Was ist die Wartefrist?
Wie bereits erläutert, hast du erst nach sechs Monaten den vollständigen Urlaubsanspruch. Diese Wartefrist beginnt genau dann, wenn rechtlich der Arbeitsvertrag auch eingegangen wird. Das bedeutet, dass hierfür der vertraglich geregelte Beginn des Arbeitsverhältnisses wichtig ist. Beginnt demnach das Arbeitsverhältnis an einem Samstag und du fängst erst am Montag an zu arbeiten, so beginnt am Samstag die Wartefrist.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch?
Die gesetzliche Grundlage findest du im Paragrafen 3 BUrlG. Hier ist festgelegt, dass der Mindesturlaubsanspruch bei 24 Tagen liegt. Bei diesem Anspruch wird jedoch eine Sechstagewoche als Grundlage genommen, da laut diesem Gesetz der Samstag zu den Werktagen gezählt wird. In der Regel arbeiten viele Arbeitnehmer fünf Tage in der Woche. In diesem Fall liegt der Urlaubsanspruch mindestens bei 20 Tage im Jahr. Wie du bereits bemerkt hast, reduziert sich der Anspruch je nach Arbeitszeit. Demnach hast du einen geringeren Urlaubsanspruch, wenn du eine reduzierte Arbeitszeit hast.
Hast du auch einen Urlaubsanspruch während der Probezeit?
Du hast zwar während der ersten sechs Monate nicht den vollen Urlaubsanspruch, trotzdem kannst du dir in dieser Zeit Urlaub nehmen. Nach Paragraf 5 des Bundesurlaubsgesetzes bekommst du für jeden Monat, in dem du arbeitest, ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs. Demnach kannst du auch in der Probezeit Urlaub nehmen.
Bekommst du ein Urlaubsentgelt?
Dir steht gesetzlich ein bezahlter Urlaub zu. Aus diesem Grund wird dir dein Gehalt auch während deines Urlaubs weitergezahlt. Du hast laut Paragraf 11 BUrlG einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsentgelt. Auch im Falle einer Kündigung verfällt der Urlaubsanspruch nicht und du kannst eine Urlaubsabgeltung bezahlt bekommen, wenn du den Urlaub nicht nehmen kannst. Bei dem Urlaubsentgelt handelt es sich in eine reguläre Lohnfortzahlung, weswegen sie sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig ist.