Stückaktien

Viele Anleger sind immer wieder auf der Suche nach neuen Möglichkeiten, wie sie ihr Geld anlegen können. Aktien sind dabei sehr beliebte Anlagemöglichkeiten. Dabei solltest du allerdings auch genau wissen, welche unterschiedliche Formen von Aktien möglich sind. Neben einer Nennwertaktie sind beispielsweise auch Stückaktien möglich. Wir klären auf!

 

Was sind Stückaktien?

Durch eine Stückaktie wird ein bestimmter Anteil vom Stammkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft. Es handelt sich hierbei um eine gesonderte Aktienform. Sie unterliegt dem Stückaktiengesetz und besitzt keinen Nennwert. Dadurch wird ein Bruchteilsanteil des gezeichneten Kapitals dargestellt, der sich ergibt, indem das gezeichnete Kapital durch die Gesamtanzahl der ausgegebenen Aktien geteilt wird. Die Anzahl der emittierten Wertpapiere hat Einfluss darauf, wie groß der relevante Anteil einzelner Wertpapiere am Kapital ist. Der tatsächliche Betrag einer Stückaktie darf allerdings nicht unter einem EUR liegen. Genauso wie die Nennwertaktie wird die Stückaktie nach Beteiligungsform eingeteilt.

 

Welche Eigenschaften haben Stückaktien?

Durch eine Stückaktie bist du am Grundkapital eines Unternehmens beteiligt. Sowohl für Aktionäre als auch für Aktiengesellschaften können dadurch Veränderungen im Grundkapital übersichtlich abgebildet werden. Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann beschließen, dass das Grundkapital erhöht wird. Dadurch entsteht eine Verwässerung der Anteile, da durch die Erhöhung des Grundkapitals der Anteil der Stückaktien sinkt. Eine solche Verwässerung kann durch Bezugsrechte für Altaktionäre umgangen werden. Du kannst durch diese Bezugsrechte dann als Altaktionär junge Aktien erwerben, damit du deinen vorherigen Anteil behältst.

 

Was ist der Unterschied zu Nennwertaktien?

Sowohl die Stückaktie als auch Nennwertaktien werden bei der Einteilung nach Beteiligungsform eingeordnet. Die Stückaktien bilden allerdings das Gegenstück zu den Nennwertaktien. Diese haben einen genauen Wert vom Grundkapital.

Alle Wertpapiere können unterschiedliche Nennwerte haben. Wenn du den Nennwert der einzelnen Aktien durch das Grundkapital teilst, erhältst du das Gewicht der Nennwertaktien. Nehmen wir an, eine Aktiengesellschaft hat ein Grundkapital in Höhe von 200.000 EUR und ein Anleger hat eine Nennwertaktie. Der Nennwert dieser Aktie beträgt 100 EUR. Teilst du nun den Nennwert durch das Grundkapital, hast du als Anleger 0,5 Prozent gehaltenen Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft.

 

Musst du Steuern bezahlen?

Als Anleger einer Aktie kannst du Dividenden und Kursgewinne erzielen. Befinden sich die Aktien in deinem Privatvermögen, so unterliegen diese Kursgewinne und Dividenden der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Gegebenenfalls werden auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag fällig. Durch den Sparerpauschbetrag kannst du allerdings bis zu 801 EUR im Jahr steuerfrei einnehmen. Erzielt eine Personengesellschaft Kapitaleinkünfte im betrieblichen Bereich, so kommt das Teileinkünfteverfahren zum Einsatz. Dadurch werden Dividenden zu 60 Prozent steuerpflichtig und diese unterliegen der Einkommensteuer.

 

Stückaktien

 

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