Eine Stiftung ist eine Organisation ohne Mitglieder, sie hat keine mitgliedschaftliche Struktur. Manchmal wird auch das Synonym „Fundation“ verwendet.
Der Zweck einer Stiftung wird in der Satzung festgelegt. Häufige Stiftungszwecke sind:
- Bildung und Erziehung
- Soziales
- Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Gesundheit
- Religion
- Umwelt
- Völkerverständigung
- Versorgung einer Familie (Familienstiftung)
- Führen eines Unternehmens (unternehmensverbundene Stiftung)
Was ist das Prinzip einer Stiftung?
Wenn du als Stifter*in dich für einen gemeinnützigen Zweck langfristig engagieren möchtest, kannst du dein Vermögen in eine Stiftung bringen. Es können sich sowohl Privatpersonen als auch Organisationen als Stifter*innen engagieren. Das der Stiftung übertragene Vermögen wird sicher und gewinnbringend angelegt.
Stiftungsformen in Deutschland
In Deutschland gibt es unterschiedliche Stiftungsformen, jedoch sind die gemeinnützigen Stiftungen am meisten anzutreffen. Sofern das Finanzamt solche Stiftungen als gemeinnützig anerkannt hat, werden die Zuwendungen, Kapitalerträge und Einkünfte der Stiftung steuerlich privilegiert betrachtet.
Stiftungen und Steuern
Gemeinnützige Stiftungen:
Verfolgt deine Stiftung einen gemeinnützigen Zweck, so wird diese weitgehende Steuerbefreiungen genießen. Der Zweck deiner Stiftung sollte den Gedanken verwirklichen, die Allgemeinheit selbstlos zu fördern.
Die Spenden, die in den Vermögensstock deiner Stiftung des öffentlichen Rechts zufließen, können auf Antrag im Veranlagungszeitraum der Förderung oder sogar in den folgenden 9 Veranlagungszeiträumen bis zu einem Betrag von 1 Million EUR zusätzlich zu dem Höchstbetrag abgezogen werden.
Die Einkünfte deiner Stiftung aus Vermietung und Verpachtung sind auch von der Körperschaftssteuer befreit, sofern deine Stiftung gemeinnützig ist.
Nicht gemeinnützige Stiftungen:
Sollten die Zwecke und Ziele deiner Stiftung nicht unter den Begriff „gemeinnützig“ passen und zu keiner steuerlichen Begünstigung führen, so kannst du von einer nicht gemeinnützigen Stiftung ausgehen. Häufig ist das bei Familienstiftungen der Fall. Das Vermögen, dass einer Familienstiftung gehört, begünstigt in der Regel nur einzelne Familien und deren Kinder.
Auch Unternehmensstiftungen werden oft nicht als gemeinnützige Stiftungen anerkannt.
Nicht gemeinnützige Stiftungen unterliegen demnach der Körperschaftssteuer. Die Körperschaftssteuererklärung wird normalerweise jährlich verlangt. Seit 2012 kannst du jedoch einen Antrag stellen, damit du die Körperschaftssteuererklärung nur noch alle zwei Jahre abgeben musst.
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