Steuerklasse 2

Um zu wissen, wie viel Einkommensteuer du zu bezahlen hast, musst du wissen, in welcher Steuerklasse du bist. Jede Steuerklasse hat ihre einzelnen Vor- und Nachteile. In welcher Steuerklasse du bist, hängt von deiner Lebenssituation ab. Als Alleinerziehender gehörst du der Steuerklasse 2 zu. Wir erklären dich hier, was du über die Steuerklasse 2 wissen musst.

 

Was ist die Steuerklasse 2?

Wie du bereits weißt, bist du in der Steuerklasse 2, wenn du alleinerziehend bist. In dieser Steuerklasse erhältst du einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Du bist allerdings nicht automatisch der Lohnsteuerklasse 2 zugeordnet. Hierfür musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Alleinerziehende Arbeitnehmer mit Kind: Wenn du unverheiratet, dauerhaft getrennt lebend oder geschieden bist, kannst du die Steuerklasse 2 beantragen.
  • Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag: Damit du der Lohnsteuerklasse 2 angehören kannst, muss in deinem Haushalt ein Kind leben. Für dieses Kind musst du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben.
  • Du lebst mit dem Kind allein: Du kannst dann den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten, wenn du mit deinem Kind allein wohnst. Demnach darf keine volljährige Person im Haushalt zusätzlich leben. Das Finanzamt akzeptiert jedoch das Zusammenleben mit einer pflegebedürftigen Person.

Da der Entlastungsbetrag monatlich gewährt wird, erhältst du nur für die Monate den Betrag, für die du die Voraussetzungen erfüllst. Zusätzlich musst du als Alleinerziehende ein Antrag erstellen und schriftlich versichern, dass dir der Entlastungsbetrag weiter zusteht.

 

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Was ist, wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst?

Solltest du beispielsweise mit einer anderen volljährigen Person in einem Haushalt leben, so erfüllst du nicht die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2. In diesem Fall musst du Lohnsteuerklasse 1 wählen.

 

Wie beantragst du die Steuerklasse 2?

Für die Lohnsteuerermäßigung musst du einen Antrag abgeben. Dieser wird an das Finanzamt gesendet und an deinen Arbeitgeber wird dieser Wechsel übermittelt. Wird dein Antrag genehmigt, so hast du weniger Abzüge im Monat. Demzufolge bezahlst du auch weniger Steuern. Reichst du deine Steuererklärung ein, musst du den Entlastungsbetrag beantragen. Erfüllst du die oben genannten Bedingungen, so kannst du auch rückwirkend für mehrere Jahre den Entlastungsbetrag in deiner Steuererklärung angeben.

 

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für alleinerziehende?

Im Jahr 2021 liegt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei 4.008 EUR für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhältst du 240 EUR.

 

Welche Freibeträge kannst du nutzen?

Als Alleinerziehende bekommst du nicht nur den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, sondern kannst auch beispielsweise den Kinderfreibetrag nutzen. Zudem steht dir der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zu. Jede Steuerklasse kann die Werbekostenpauschale nutzen sowie den steuerfreien Grundfreibetrag.

 

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